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2. Rahmenbedingungen, Schwächen und Stärken sowie Potenziale für die touristische Entwicklung

2.1 Rahmenbedingungen

Unbestreitbar stellt die touristische Entwicklung eines Gebiets eine umfassende Gestaltungsaufgabe dar, die weit mehr umfasst als dies in traditionellen Tourismuskonzeptionen aufscheint. Dort scheint sie vorrangig eine Angelegenheit wirtschaftspolitischer Institutionen und Gremien zu sein. Ist eine solche Entwicklung abhängig von der landschaftsräumlichen, infrastrukturellen und soziokulturellen Ausstattung von Räumen, so ergeben sich daraus raumbezogene Planungsnotwendigkeiten mindestens zur "Sicherung bzw. Entwicklung von Naturraum und Infrastruktur in Qualität und Quantität als Potenzial für eine Freizeit- und Erholungsnutzung" sowie zum "Schutz und Interessenausgleich für stärker oder weniger intensiv genutzte Räume im Hinblick auf Umwelt- und Landschaftsschutz" (Weick/Germer).

Insgesamt betrachtet, existiert für den Bereich des Tourismus mit Ausnahme des Reisevertragsrechts keine eigenständige, fachspezifisch planerische wie gesetzliche Steuerungsgrundlage. Alle Entscheidungen und Maßnahmen in diesem Bereich berühren eine ganze Bandbreite hierfür relevanter Gesetze und Einzelvorschriften, so z.B. die Vorschriften des Landesplanungsrechts, des kommunalen Bauplanungsrechts, des Straßenrechts, des Wasserrechts, des Waldrechts sowie die Vorschriften des Naturschutz- und Bauordnungsrechts. Auf der Ebene der Europäischen Union taucht der Tourismus nur am Rande auf. Tourismus gehört ins Handlungsfeld der im Jahr 2000 neu formierten Generaldirektion der EU-Kommission "Unternehmen". Auf dieser Ebene herrscht die ökonomische Ausrichtung des Tourismus vor, der in den fachlichen Zusammenhang mit der Problematik der "Kleinen und mittleren Unternehmen" (KMU), mit Handel und Vertrieb sowie mit der "Sozialwirtschaft" (Genossenschaften, Vereine usw.) gestellt wird. Wichtige tourismusrelevante Beschlüsse wurden erst 1990 gefasst: Richtlinie über Pauschalreise, Durchführung eines Statistikprogramms im Bereich Tourismus und Erklärung des Jahres 1990 zum "Europäischen Jahr des Tourismus". 1992 verabschiedete die EU-Kommission den ersten Aktionsplan zur Förderung des Tourismus mit einer dreijährigen Laufzeit (1993 - 1995). Auf der Grundlage der Ergebnisse der Tourismusförderung wurde 1996 ein Mehrjahresprogramm zur Förderung des europäischen Tourismus "PHILOXENIA" mit Bezug auf das Handlungsfeld "Klein- und Mittelunternehmen" (KMU) erarbeitet, das aber vom Europäischen Rat abgelehnt wurde. Zumindest wurde 1999 ein Papier zum Tourismus und Beschäftigung verabschiedet. Hauptquelle für die Finanzierung der touristischen Entwicklung stellt zur Zeit der "Europäische Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE) dar. (Vgl. Freundt 2002: S. 100 ff) Anfang der 80er Jahre war auch versucht worden, über die Formulierung von allgemeinen Grundsätzen zum Tourismus (1984) und von Förderprogrammen für die Tourismusentwicklung hinaus für die europäische Verwaltung eine Regelungs- und Steuerungskompetenz im Tourismus zu erreichen, was aber Mitgliedsländer, darunter die Bundesrepublik, mit Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip und die dezentrale Organisation der Zuständigkeiten für den Tourismus in ihren Ländern ablehnten.

In der Bundesrepublik haben die Länder die vorrangige Kompetenz in Tourismusfragen. Tourismus wird dabei vorrangig als volkswirtschaftlicher Bereich und Angelegenheit betrachtet und ist darum in den Wirtschaftsministerien bzw. -ämtern der staatlichen Institutionen angesiedelt. In diesen Ämtern des Bundes, der Länder und der Kommunen werden in der Regel je nach Zuständigkeitsbereich und Raumebene tourismuspolitische (Förder-)Programme, Ziele und Schwerpunkte erarbeitet und veröffentlicht. (Vgl. Becker/Job/Witzel 1996: S. 50 ff)

Die Probleme touristischer Entwicklungen treten aber im regionalen und lokalen Kontext als ökonomische, soziale und ökologische Probleme auf. Auf den Raumebenen der Region und der Gemeinde sind diese Probleme auch konkret zu lösen. Hier gilt es, die endogenen touristischen Potenziale zu nutzen sowie Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine gedeihliche, ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung des regionalen bzw. lokalen Gemeinwesens zu schaffen. Die Gemeinden haben das grundgesetzlich verankerte Recht und die Pflicht "alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (…) in eigener Verantwortung regeln" (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz). Die Lokalisierung des "Agenda-Prozesses" antwortet auf dieses Faktum der Lokalität der sozialökonomischen und sozialräumlichen Lebensverhältnisse - auch und gerade in Zeiten ökonomischer und kultureller Globalisierung. (Vgl. Konter 1997: S. 277 ff)

2.1.1 Tourismuskonzeptionen für Treptow-Köpenick

Bevor auf die tourismusrelevanten Planwerke auf Landes- und Bezirksebene eingegangen wird, sollen die vorhandenen Tourismuskonzeptionen für den Bezirk unter die Lupe genommen werden. Hier kommt es vor allem darauf an, die Reichweite und die Tiefenschärfe der Aussagen dieser Konzepte darzustellen und gegebenenfalls Aspekte in die neue Konzeption zu übernehmen.

"Tourismuskonzeption Bezirk Treptow von Berlin" von 1995

Die Fremdenverkehrsgesellschaft für Berlin-Köpenick mbH erhielt im Juni 1995 vom Bezirksamt Treptow den Auftrag, eine Tourismuskonzeption für den Bezirk zu erarbeiten. Ziele der Konzeption waren eine Darstellung der Ausgangsbedingungen für die touristische Entwicklung und die Durchführung einer Stärken-Schwächen-Analyse, eine Untersuchung der Situationen in Gesamtberlin und in den angrenzenden Bezirken sowie die Formulierung von "Grundsätzen für ein Leitbild für die weitere Entwicklung".

Die Bestandsaufnahme und die Ergebnisse der Befragungen und Analysen mündeten in "Grundlinien" für die touristische Entwicklung Treptows: "Nutzung des Tourismus als einen Wirtschaftsfaktor", "Gestaltung eines umweltverträglichen Tourismus", "Anbindung an die Traditionen im Naherholungsbereich, im Sport- und hier besonders im Wassersportbereich", "Konzentration von Aktivitäten auf die (touristischen - E.K.) Zentren", "Abstimmung und Koordinierung" mit dem angrenzenden Bezirk Köpenick und dem Land Brandenburg und "sozialverträglicher Ausbau des touristischen Potentials". Zielgruppen der Konzeption sollten die "Naherholer/Naturliebhaber", die "Städtetouristen" sowie die "Geschäftsreisenden" und "Wissenschaftstouristen" sein. Gewicht wurde vor allem auf den Sektor Naherholung und Geschäftstourismus gelegt. Den touristischen "Grundlinien" und der Zielgruppendarstellung folgten Ausführungen zu konkreten touristischen Entwicklungsprioritäten in den Bereichen "Infrastruktur/Verkehr", "Beherbergung/Gastronomie", "Service und touristische Dienstleistungen", "Sehenswürdigkeiten/Attraktionen" und Landschaft.

"Touristische Leitlinien Köpenick" von 1998

Die "Touristischen Leitlinien Köpenick" sind im Oktober 1998 von der Fremdenverkehrsgesellschaft für Berlin-Köpenick mbH als "Diskussionspapier" für einen bezirksweiten Abstimmungsprozess vorgelegt worden. Den Auftrag erteilte das Bezirksamt Köpenick. Der Tourismus als besonderer Wirtschaftsfaktor stand im Mittelpunkt der Studie - Tourismus als Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsplätzen und steuerrelevanter Kaufkraft und zur Steigerung der lokalen Lebensqualität sowie als "weicher Standortfaktor", der "sich positiv auf das Umfeld für Unternehmen und die Entscheidung zur Ansiedlung von neuen Unternehmen auswirk(e)". Köpenick habe mit "seiner Landschaftsausstattung, seinem Naturraumpotential, seinem Potential an Kultur und Historie, seinen Denkmälern und den Potenzen seiner Tourismuswirtschaft" nicht nur ein eigenständiges Profil innerhalb Berlins. Der Bezirk sei "zugleich ein Zentrum für Berlin-Tourismus mit wachsender Bedeutung".

Diesen Ausgangshypothesen entsprach das Vorgehen bei der Formulierung "touristischer Leitlinien": Darstellung des "Wirtschaftsfaktors Tourismus" und "ausgewählter Ergebnisse von Gäste- und Einwohnerbefragung", Vorstellung des "touristischen Potentials" im Bezirk sowie "Bewertung" und Aufzeigen von "Entwicklungsmöglichkeiten des touristischen Potentials". Nach einer Stärken-Schwächen-Analyse wurde ein "Profil" für ein touristisches Leitbild vorgeschlagen. Als "profilbestimmende Elemente" wurden aufgeführt:
  • "Köpenick ist der touristische Leitbezirk im Süden Berlins und wichtiger Ausgangspunkt für den Tourismus zwischen den Bundesländern Berlin und Brandenburg."
  • Köpenick "bekennt sich zum Tourismus als einen wesentlichen Haupterwerbszweig, (…)."
  • "Das entscheidende touristische Potential Köpenicks ist seine Fluß- und Seenlandschaft, (…). Die Nutzung der natürlichen Ressourcen (…) erfordert die eindeutige Ausrichtung auf einen umweltverträglichen Tourismus."
  • "Die Förderung des umweltverträglichen Tourismus erfordert eine (überlokale - E.K.) planmäßige Abstimmung und Anbindung des Ausbaus der touristischen Infrastruktur (…)."
  • "Die Region verfügt über einen unverwechselbaren historischen Reichtum, auf dessen Basis sich eine ebenso reichhaltige Kultur entwickeln könnte. (…)"
  • "Die unverfälschte Wiederherstellung der denkmalgeschützten Areale und die Pflege der (…) unter Denkmalschutz stehenden Objekte und Areale sowie der darüber hinaus vorhandenen Bausubstanz ist unabdingbar für die touristischen Anziehungspunkte des Bezirkes. (…)"
  • "Gute Verkehrsverbindungen (…) kennzeichnen den Tourismus in Köpenick. (…)"
  • "Wichtige Quellmärkte für Köpenick-Besucher sind aus den anderen Bundesländern" vor allem Brandenburg und "aus den Berliner Bezirken" vor allem Hellersdorf, Neukölln, Treptow und Lichtenberg.
  • "Der Köpenick-Tourismus grenzt grundsätzlich keine Zielgruppe aus. (…)"

Diesen Elementen eines Tourismusprofils folgten "Projekte und Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Verbesserung des touristischen Potentials", Ausbau der touristischen Informations- und Leitsysteme, "Ausbau des touristischen (…)Wegesystems", Entwicklung der "wassertouristischen Infrastruktur", Verbesserung der "Parkmöglichkeiten für Touristen", touristische Aktivierung von "Geschichte und Tradition", "Entwicklung von Event- und Erlebnistourismus", "Revitalisierung (der) Bürger- und Kämmereiheide mit Müggelturmareal", Aufbau eines "Solarparks Köpenick", Erweiterung der Kapazitäten im "Beherbergungsgewerbe" und Förderung einer "Organisation der Tourismuswirtschaft".

"Wassertourismuskonzeption für das Land Berlin" von 2003 (Treptow-Köpenick)

Seit März 2003 liegt eine "Synthesebericht" über den Berliner Wassertourismus vor, der im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen von der media mare (GbR) erarbeitet wurde. Dieser Bericht ist im wesentlichen auf der Basis von Ergebnissen "durchgeführter Workshops bzw. Arbeitsgruppen und Fachgesprächen" entstanden. Ausgehend von der Bedeutung des Wassertourismus für den Berliner Tourismus verfolgt die "Konzeption" das Ziel, "die erforderlichen Rahmenbedingungen zur Weiterentwicklung des Wassertourismus (zu) schaffen". Potenzielle Investoren sollen "Entwicklungsmöglichkeiten" im Wassertourismus aufgezeigt werden. Von der Entwicklung des Wassertourismus werden die Schaffung von Arbeitsplätzen, ein Beitrag zum Wirtschaftswachstum der Stadt und eine nationale und internationale Positionierung Berlins als "Wasserstadt" erwartet.

Um die Entwicklung des Wassertourismus voranzutreiben, werden "inhaltliche Anforderungsprofile und Lösungsansätze unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppenansprüche definiert". Anvisiert werden eine "Integration des Wassertourismuskonzeptes in die Tourismuspolitik des Landes Berlin, eine überregionale Kommunikation und Vermarktung dieses Themas, die Einladung an Wassertouristen, Berlin per Boot zu erleben und eine entsprechende Positionierung des Produktes Wassertourismus". Nach einer einfachen Stärken-Schwächen-Analyse und der Darstellung der "Entwicklungsperspektiven für den Wassertourismus in Berlin" folgt eine Vorstellung "wassertouristischer Projekte". Für Treptow-Köpenick werden genannt die sogenannte "Seepromenade Köpenick" am Frauentog, die Pläne zur Aktivierung von 8 Liegestellen für den Wassertourismus, das "Spree-Port"-Projekt in Oberschöneweide (Marina), die "Marina Grünau" am Ballhaus- und Rivierastandort, die Erweiterung der Ausflugsgaststätte "Klipper" am Treptower Park, das Marina-Projekt an den Treptowers in Treptow und das Projekt Wassersportzentrum Dahme. Der "Synthesebericht" mündet dann in "Handlungsempfehlungen" und in einen "Katalog" von Einzelmaßnahmen.

"Grobkonzept Tourismuskonzeption Treptow-Köpenick" vom Mai 2003

Im Mai 2003 wurde in der Abteilung Personal, Verwaltung, Finanzen und Wirtschaft des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin ein "Grobkonzept Tourismuskonzeption" für den Bezirk erarbeitet. Ohne überzogene Erwartungen zu wecken, geht der Verfasser dieses Konzepts davon aus, dass Treptow-Köpenick im Bereich Tourismus trotz ungünstiger "Ausgangssituation" durchaus "gute Voraussetzungen" für eine "nachhaltige" Entwicklung biete. Dabei verweist er auf die vielfältigen kulturellen Sehenswürdigkeiten, Angebote und Traditionsveranstaltungen des Bezirks. "Durch gezielte Marketingaktivitäten für den Tourismusstandort Treptow-Köpenick, dem weiteren Ausbau des Wassertourismus und der Erschließung der touristisch unterversorgten Ausflugsgebiete bestehen mittelfristig reale Chancen weitere Einrichtungen der Tourismuswirtschaft anzusiedeln und damit neue Arbeitsplätze zu schaffen".

Einer "Stärken-Schwächen-Analyse des Tourismusstandortes" (Landschaftsausstattung, Naturraumpotential für Tourismus und Freizeit, Verkehr, Umweltsituation, Tourismusbranche und Tourismusangebote) und dem Hinweis auf die konzeptionellen Aufgaben des hier vorliegenden Projekts folgen "Vorschläge zur Realisierung von touristischen Infrastrukturprojekten über GA-Fördermittel", so die Realisierung der vorliegenden Konzepte touristischer Leitsysteme zu Lande und zu Wasser, die Sanierung bedeutender Parkanlagen (Treptower Park, Schlosspark Alt-Köpenick und Müggelpark in Friedrichshagen), der Ausbau und die Erweiterung der Erschließung touristischer Zielpunkte (Straßen und Parkplätze), der Ausbau wassertouristischer Infrastruktur (Reaktivierung des Standorts Marienlust, der Bau der Seebrücke Frauentog), Einrichtung eines internationalen Campingplatzes und der Ausbau von Sportanlagen (Regattatribüne Grünau, Inline-Skater-Rundbahn). Darüber hinaus sollen folgende Investorenprojekte initiiert und gefördert werden, Bau einer Wassertankstelle im Bereich Wuhlheide, Reaktivierung des Geländes Riviera und des Gesellschaftshauses Grünau, Bau einer Wasserskianlage.

Dieses "Grobkonzept" wurde im Juli als Arbeitsgrundlage und Bezirksamtsvorlage des Bezirksbürgermeisters bestätigt und den zuständigen Fachabteilungen des Bezirks zur Abstimmung vorgelegt. Am 30. März 2004 soll diese Tourismuskonzeption dem Bezirksamt zur Bestätigung vorgelegt werden.

2.1.2 Planwerke

Tourismusrelevante Prinzipien, Konzepte und Planungen werden auf allen räumlichen Planungsebenen mit wachsender Differenzierung formuliert. Schon auf der Ebene der Europäischen Raumordnung wird im Zusammenhang mit den Hauptzielen der Förderung einer "nachhaltigen Entwicklung" der Europäischen Union ("Europäisches Raumentwicklungskonzept" (EUREK) von 1999) allgemeine tourismusrelevante Grundsätze vorgestellt. So gehen die "Leitlinien für eine nachhaltige räumliche Entwicklung auf dem europäischen Kontinent" - beschlossen von der Europäischen Raumordnungsministerkonferenz (CEMAT) 2000 - vom "Grundsatz zur Förderung eines qualitativen und nachhaltigen Tourismus" aus, d.h. zur Entwicklung "qualitativ hochwertiger Formen des Tourismus" und Nutzung der sich "hieraus ergebenden Entwicklungschancen durch eine entsprechend ausgerichtete Raumentwicklungspolitik insbesondere für benachteiligte Regionen". (Vgl. Weick/Germer 2002: S. 20 f)

Auch die Bundesdeutsche Raumordnung orientiert sich in ihrem "Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen" von 1992 und ihrem "Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen" von 1995 an der "Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung" (siehe auch das Bundesraumordnungsgesetz (ROG) von 1997). Auf dieser Planungsebene stehen einmal die "Erhaltung von Natur- und Landschaftspotenzialen und die Schwerpunktbildung für überregionale Erholungsräume" und zum anderen die Aktivierung "touristischer Potenziale zur Entwicklung insbesondere ländlicher Räume" im Vordergrund (Darstellung von Gebietskategorien, die für eine touristische Entwicklung nicht, in Ausnahmefällen oder grundsätzlich in Betracht kommen). (Vgl. Weick/Germer 2002: S. 21 ff)

"Landesentwicklungsprogramm und Landesentwicklungsplan" von 1998

Das Landesentwicklungsprogramm, weiter konkretisiert im Landesentwicklungsplan engerer Verflechtungsraum (LEP eV), bildet die gesetzliche Grundlage der raumwirksamen Planungen in Berlin und im Land Brandenburg, die untergeordneten Planungen sind den hier festgesetzten - relativ unkonkreten - Zielen anzupassen.

Leitbild bei den Zielfestlegungen ist die "Dezentrale Konzentration", deren Umsetzung schon im Raumordnungsgesetz gefordert wird. In der Praxis wird dieses Leitbild aber vielfach unterlaufen. So widerspricht die Ausbauplanung des Großflughafens Schönefeld (BBI) mit ihren Folgen, wie Siedlungsagglomeration, hohes Verkehrsaufkommen und Verbauen der Freiraumachsen, dem übergeordneten Prinzip der dezentralen Konzentration. Der Flughafen grenzt an den Bezirk Treptow-Köpenick; die negativen Auswirkungen auf die Umwelt machen sich schon jetzt bemerkbar.

Der Teilbezirk Köpenick ist im LEP eV als stadtnahes Erholungsgebiet gekennzeichnet, das innerhalb eines Freiraumes mit besonderem Schutzanspruch liegt. Das bedeutet, die Belange von Natur und Landschaft sowie die Entwicklung der Freiraumfunktionen mit gleichermaßen aktiven wie ruhigen Erholungsformen haben hier Vorrang. Die konkurrierenden Bewahrungs- bzw. Schutz- und Nutzungsansprüche erfordern eine besondere, sensible Bewirtschaftung und eine Lenkung der Erholungssuchenden in diesem Gebiet.

"Landschaftsschutzprogramm und Artenschutzprogramm (LaPro)" von 1994

Das Landschaftsschutzprogramm und Artenschutzprogramm Berlins (LaPro), entwickelt auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes von 1976, wurde für das gesamte Stadtgebiet, sowohl für die bebauten als auch für die unbebauten Bereiche, im Jahre 1994 verabschiedet. Die Inhalte sind in vier Programmplänen beschrieben. Die wichtigsten Ziele für den Bezirk Treptow-Köpenick sind:
  • Die großflächigen Grün- und Freiflächen des Bezirks müssen aus Gründen des Boden- und Klimaschutzes sowie der Grundwasserneubildung erhalten und weiterentwickelt werden (betrifft: Treptower Park, Plänterwald, östlich der Dahme, Wuhlheide, Park Johannisthal). Die Flächen auf Köpenicker Gebiet gehören zum Regionalpark Müggel-Spree (siehe hierzu "Regionalparkkonzeption Müggel-Spree").
  • Die Uferzonen müssen durchgängig wiederhergestellt und aufgewertet werden (an der Spree, nördlicher Bereich des Müggelsees, entlang der Dahme sowie des Langen Sees von Karolinhof bis Schmöckwitz, an der Großen Krampe in Siedlungsnähe).
  • Es soll vorrangig eine Entwicklung von Biotopen und Artenreservoiren betrieben werden. Der Schwerpunkt liegt siedlungs- und landschaftsbedingt im Teilbezirk Köpenick.
  • Ehemalige und noch genutzte Industrie- und Gewerbeanlagen sollen saniert und umweltgerecht gestaltet werden (Schöneweide, Wissenschaftspark Adlershof).


"Regionalpark Müggel-Spree" von 2001

Das Konzept des "Regionalparks Müggel-Spree" stellt ein räumliches Strukturkonzept dar, dessen Aufstellung im LEP gefordert wird. Das Konzept verfolgt insgesamt einen ganzheitlichen Ansatz und ist - wie in der Agenda 21 formuliert - dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Der Regionalpark umfasst eine Fläche von 55.000 Hektar, die auf 16 Brandenburger Gemeinden und auf Berlin-Köpenick verteilt ist. Maßnahmenschwerpunkte des Konzepts sind:
  • Rekultivierungsmaßnahmen in der Müggel-Spree-Niederung, Herstellung des Biotopverbundes zwischen Spree und den Entwässerungsgräben, Pflanzen von Gehölzgruppen und Anlage von Streuobstwiesen;
  • Gründung eines Fördervereins als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Kommunen, um die KMU, wie Landwirte, Gaststätten und Pensionen, in die Parkentwicklung einzubinden und die Tourismusentwicklung voranzutreiben;

Das Startprojekt für die Umsetzung des Konzepts stellte ein 142 km langer Radwanderweg durch den Regionalpark dar. Ausgangspunkt des Radweges war das Stadtschloss Köpenick. Von hier führt der Weg am S-Bahnhof Friedrichshagen, an der Gaststätte Rübezahl und am Müggelturm vorbei über Erkner, Rüdersdorf, Schöneiche bis nach Fürstenwalde. Dazwischen knüpfen verschiedene lokale Rundwege entweder mit Wechselpunkten zwischen Land- und Wasserwegen oder mit thematischen Schwerpunkten, wie z.B. ökologischen Modellprojekten, an.

"Flächennutzungsplan (FNP)" von 1998

Landschaftsprogramm und Flächennutzungsplan sind aufeinander bezogen und ergänzen sich in den Aussagen. Die das Thema Naherholung berührenden Aussagen sind hauptsächlich in der erstgenannten Planung zu finden. Beim FNP handelt es sich um eine langfristige Zielplanung. So werden nicht alle kurzfristig wirksamen Änderungen mit in die Plandarstellung aufgenommen. Generell hat in den Planaussagen eine Anpassung an die tatsächlichen Entwicklungen der letzen Jahre stattgefunden. Die Flächenausweisungen wurden in vielen Fällen im Vergleich zu den ursprünglichen FNP-Darstellungen verkleinert. Eine Ausnahme bildet die Standortkennzeichnung "Spreewaldpark" als Festwiese: Hier ist die Fläche gegenüber der alten Darstellung erweitert worden.

Annähernd die Hälfte der Fläche des Bezirks Treptow-Köpenick ist als Wald- bzw. Wasserfläche gekennzeichnet. Entlang der Gewässer sind in den besiedelten Teilräumen durchgehende - d.h. gleichzeitig auch stark idealisierte - Ufergrünzüge dargestellt, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur zum Teil realisiert werden können. Als langfristige Entwicklung, die eine Entlastung der Altstadt vom Durchgangsverkehr bringen soll, ist auch eine nördliche Altstadtumfahrung vorgesehen.

Entscheidende wirtschaftliche Signalwirkungen für die Entwicklung in Oberschöneweide werden von der Ansiedlung der FHTW Berlin in diesem Teilbezirk erwartet. Deren Standortkennzeichnung befindet sich derzeit im laufenden Planänderungsverfahren. Es wird erwartet, dass durch ein öffentliches Bekenntnis an bestimmte Planungsziele Gewerbetreibende und Investoren die nötige Planungssicherheit erhalten und darin Anreize für eine Niederlassung oder Investition im Stadtgebiet sehen.

Da enge Abstimmungen zwischen den Stadtentwicklungsplänen (StEP) und dem FNP stattgefunden haben, sind weitere detaillierte Aussagen für den Bezirk den jeweiligen StEP-Einzelplänen zu entnehmen.

"Planwerk Südostraum Berlin" von 2000

Die Raumanalyse des Planwerks erbrachte, dass der Südostraum Berlins zu den entwicklungsfähigsten Bereichen der Stadt zählt. Bemängelt werden aber die gestalterisch vernachlässigten Frei- und Grünräume, was dem - angestrebten - grünen Image des Bezirkes kaum entspreche. Darüber hinaus würden Potenziale, wie z.B. an der Spree oder am Müggelsee, nur punktuell wahrgenommen.

Zentrales Anliegen des Planwerkes ist die Herstellung eines räumlichen Zusammenhangs, die Erleichterung der Orientierung und Wahrnehmung sowie das Befördern einer räumlichen Durchlässigkeit. Diese Ziele sollen vorrangig durch die Ergänzung des vorhandenen Wegenetzes um entsprechend neue Verbindungen erreicht werden. Weitere relevante Planungsziele sind:
  • Stärkung der Ortszentren durch klare Aufgabenverteilung: Die Altstadt Köpenick ist der zentrale Schwerpunkt für den Südostraum. Schöneweide soll zum zusätzlichen Stadteilzentrum ausgebaut werden;
  • Aufbrechen der monostrukturell geprägten Räume: Förderung von Nutzungsmischung zwischen Wohnen, Arbeiten und Erholen, Abbau von Ungleichgewichten;
  • Nutzung der Anziehungspunkte für gesamten Südostraum (FEZ, Freilichtbühne Wuhlheide, Ehrenfriedhof Treptower Park, Anleger der "Weißen Flotte");
  • Integration des Bezirks Treptow - Köpenick in das übergeordnete Grünverbindungsnetz: Spree und Dahme sind als räumliche Bindeglieder zwischen den heterogenen Räumen des Bezirks einsetzen;
  • Herstellung von Schnittstellen und Bezugspunkten zwischen Wasser und Land;
  • Nutzung der Flüsse bzgl. ihres Wohn- und Freizeitwertes;
  • Forcierung des Entwicklungselementes Landschaftsraum: Die Parkanlagen sind in die umliegenden Stadtteile miteinzubeziehen (Natur- und Landschaftspark Adlershof, Treptower Park, Park Wuhlheide usw.);
  • Bau von separaten Fußgänger- und Radfahrerbrücken: Priorität hat der "Kaisersteg", Förderung der "Wege der Langsamen".

Die Vertiefungsräume im Bezirk Treptow-Köpenick sind:
  • Adlershof: Wissenschaftsstandort mit städtischem Gefüge, Aufwertung des S-Bahnhofs, abgestufter Natur- und Landschaftspark;
  • Köpenick: bedeutendster Zentralort des SO-Raumes, Verbesserung der Verkehrsanbindung, Entlastung vom Durchgangsverkehr (Bau der TVO, Altstadtumfahrung), Entwicklung einer Südostachse zur Insel Rohrwall, Verbesserung der stadträumlichen Orientierung und Öffnung zum Wasser, Gewerbeschwerpunkt Berlin-Chemie/Spezifa, Brücke für Fußgänger und Radfahrer (Ottomar-Geschke-Str, Bhf. Spindlersfeld, Bahnhofstraße), Entwicklung von Wohnungsbaustandorten an der Regattastraße und auf der Fläche der ehemaligen Gärtnerei Marienhain;
  • Schöneweide: Entwicklung zum Stadtteilzentrum, Nutzungsmischung, Bau des Kaiser- und des Wilhelminenhofsteg, Verkehrsentlastung durch Bau einer TVO.


"Stadtentwicklungsplan - Öffentlicher Raum" von 1999

Dieser Plan setzt folgende Schwerpunkte:
  • Spreeufer Altstadt Köpenick: Schaffung zweier Wegeverbindungen zur Baumgarteninsel;
  • Müggelheimer Straße, Schlossplatz Köpenick: Historisierende Platzgestaltung, Verbindung zwischen Böttcherstraße und Frauentogufer (mit nur bedingten Realisierungschancen aufgrund der reellen Verkehrssituation):
  • Gestaltung Wuhlheide/Bau des Kaiserstegs;
  • fußläufige Erschießung des Nordufers am Müggelsee.


"Stadtentwicklungsplan - Gewerbe" von 2000

Diese Planung steht in keinem direkten Tourismuskontext. Hier geht es vorrangig um die Entwicklung der Gewerbegebiete auf der östlichen Entwicklungsachse Schöneweide sowie des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Adlershof. Im Einzelnen bedeutet dies folgende Profilbildungen in den Quartieren:
  • Oberschöneweide: Nordbereich - Gewerbegebiet, Südbereich - Industriegebiet (Elektrotechnik/Elektronik),
  • Niederschöneweide: Industriegebiet,
  • Adlershof/Johannisthal: Gewerbegebiet (Stadt der Wissenschaft und Wirtschaft),
  • Adlershof/Grünau: Industriegebiet (Pharmazie/Kosmetik),
  • Wuhlheide: Technologiepark,
  • Bohnsdorf West: Gewerbegebiet (flughafenbezogenes Gewerbe wie Logistikbetriebe, verarbeitendes Gewerbe, produktionsorientierte Dienstleister).


"Stadtentwicklungsplan - Wohnen" von 1999

Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung sind Flächenarrondierungen bevorzugt zu betreiben und Infrastrukturreserven müssen ausgeschöpft werden, um einem weiteren Flächenverbrauch vorzubeugen. Die historischen Stadtkerne der Altstadt Köpenick und des Ortsteils Schmöckwitz sind weiter zu stabilisieren und die von Segregation betroffenen Stadtteile sind aufzuwerten Der Schwerpunkt der Planungsmaßnahme richtet sich insbesondere auf die drei Sanierungsgebiete (Altstadt, Oberschöneweide und Niederschöneweide).

In den Ortsteilen Grünau und Müggelheim können kleinteilige Vorhaben im Rahmen einer Innenentwicklung realisiert werden. In Altglienicke und in Köpenick stehen die Sicherung von stadträumlichen Qualitäten und die Entwicklung hochwertiger Bautypologien im Vordergrund. Die Nutzung und Verbesserung der technischen und sozialen Infrastruktur sowie eine Qualifizierung der öffentlichen Räume ist dabei unerlässlich.

"Wirtschaftsstandort Berlin: Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich" von 1998

Das Entwicklungskonzept verfolgt eine Berlinweite Ausweisung von Gewerbegebieten als Grundlage für Investorenentscheidungen. Die jeweiligen Gewerbegebiete werden in der Planungsbroschüre hinsichtlich ihrer Lage, Größe, Infrastruktur, planungsrechtlichen Gegebenheiten sowie einer Zielgruppenanforderung kurz beschrieben. Ausweisungen im Bezirk Treptow-Köpenick:
  • Adlershof mit 52 Hektar und
  • Schöneweide mit 58 Hektar - verteilt auf Ober- und Niederschöneweide, Grünau und Friedrichshagener Straße.
Bei angrenzender Wohnnutzung gilt die Förderung der sogenannten "weißen Industrie" (Kosmetik-/Pharmazieherstellung).

"Entwicklung der Berliner Wasserlagen" von 2002

Hier wurden umfangreiche Ausweisungen der Kategorie "Sicherung und Entwicklung von Einrichtungen und Anlagen des Wassersports, -touristik" gemacht sowie die Entwicklung des Land-Wasser-Übergangs gefordert. Dies bedeutet teilweise den Rückbau der Uferbefestigung entlang der Dahme. Weitere Zielsetzungen sind die Öffnung der Uferbereiche, die Verknüpfung des Spreeraumes mit den großen Grünbereichen im Umfeld und die Nutzung der Spree als Verbindungselement zwischen den Stadtteilen. Darüber hinaus gilt:
  • Verbindung der Quartierszentren über Grünverbindungen und Brücken,
  • Wiedergewinnung der Wasserfronten über "grüne Stiche" zum Ufer und Gestaltung von Uferzonen,
  • Stärkung der S-Bahnhofanbindungen durch Verbesserung der fußläufigen Verbindungen (Verkehrsberuhigung, zwei Fußgängerbrücken).

Schöneweide soll der "traditionelle Innovationsstandort an der Oberspree" bleiben. Dazu bedarf es der Stärkung einmal der Gewerbenutzung (Oberschöneweide) und zum anderen der Wohnnutzung (Niederschöneweide). Ebenso sollen die Einzelhandelszentren profiliert werden: Neubau eines Stadtteilzentrums am Bahnhof Schöneweide sowie Verdichtung des bestehenden Zentrums in Oberschöneweide.

"Bereichsentwicklungsplan KÖP 1" von 1998

Der BEP versucht, die in Köpenick vorherrschenden Konflikte zwischen Stadt und Landschaft, zwischen gebauter Umwelt und Natur (Waldrand, Wuhletal, Wassernutzung, Trinkwasserschutz) sowie die Defizite und Probleme, die durch die die Teilgebiete trennenende Barrieren, durch die Belastungen infolge des Durchgangsverkehrs, die zahlreichen Brachflächen sowie durch bauliche Instandsetzungs- und Modernisierungsdefizite entstehen, planerisch zu beheben. Dabei sollen Potenziale wie die hohe Umgebungsqualität (Wasser, Grün), die Nachverdichtungsreserven und die vorhandenen dezentralen Nahversorgungsschwerpunkte vorrangig genutzt werden.

Ein wesentliches Ziel besteht in der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur - und zwar unter Einbeziehung der Themenfelder Wassersport, Reiten, Wandern, Bildungs- und Erlebnistourismus sowie Nutzung alternativer Energieformen (Solarenergie). Weitere Entwicklungsziele wie "Stadt am Wasser und im Grünen", Öffnung der Stadt zum Wasser, Sicherung und Entwicklung Uferbereiche sollen ebenfalls den Naherholungsanforderungen Rechnung tragen. In diesem Zusammenhang sind auch die beabsichtigten Grünvernetzungen (Spree, Dahme, Wuhletal, Waldgebiete) und das Prinzip der Wahrung von ökologischen Entlastungsfunktionen zu sehen.

Folgende Planungsziele sollen ebenfalls umgesetzt werden:
  • Ausbildung und Gestaltung eines Doppelzentrums (Bahnhofsstraße/Altstadt),
  • Reduktion Durchgangsverkehr, Erhöhung Parkplatzangebot, Verbesserung des ÖPNV-Angebots,
  • Aufhebung der Unpassierbarkeit abgeschlossener Areale,
  • Aufwertung Wohngebiete, behutsame Verdichtung bebauter Räume,
  • Reaktivierung gewerblich-industrieller Brachen und
  • keine Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsunternehmen.


"Bereichsentwicklungsplan TREP 1" von 2000 (wurde wegen der Bezirkszusammenlegung nicht beschlossen)

Der Ortsteil Treptow ist von einer ähnlichen Problemlage wie Köpenick betroffen. Zu den bereits bei der BEP Köpenick genannten Potenzialen kommt ein weiterer Standortvorteil hinzu - die Innenstadtnähe.

Touristische Zielsetzungen werden hier jedoch nicht ausdrücklich genannt, außer dass der seinerzeit eigenständige Bezirk neben seinen Wohn- und Arbeitsfunktionen auch in seinen Erholungsfunktionen gestärkt werden soll. Dies soll erreicht werden durch:
  • Gestaltung des Spreeraums als gesamtstädtischen Natur- und Kulturraum sowie als Bindeglied zwischen den Bezirken,
  • Entwicklung eines "Grünen Ringes" um den vollständig vom Wasser umgebenen Bezirkteiles, Spreeuferbegrünung,
  • Vernetzung der Großgrünräume Köllnische Heide, Park auf dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal sowie Königsheide durch Grünverbindungen bzw. aufgewertete Straßenzüge sowie
  • Stärkung und Gestaltung des übergreifenden Landschaftsraumes.

Für die anderen Sektoren werden folgende Planungsziele genannt:
  • Entwicklung vom Transferraum zum Verbindungsraum zwischen Innenstadtrand, Peripherie, City und Flughafen,
  • Entwicklung von Stadtteilzentren, wobei das Areal um den Bahnhof Schöneweide eine übergeordnete Funktionen für den Ortsteil übernimmt, Schaffung eines zusätzlichen Ortsteilzentrums am Bahnhof Adlershof,
  • Herausbildung urbaner Teilräume mit hoher eigener Identität,
  • Wirtschafts- und Wissenschaftsentwicklung (Entwicklungsmaßnahme Adlershof/Johannisthal) und
  • keine Ansiedlung von großflächigen Einzelhandels- bzw. Fachmarktzentren in Streulagen bei möglicher Gefahr einer Funktionsschwächung der Ortsteilzentren.

"Rahmenpläne für die Stadterneuerung" von 1993 bis 1994

Die Sanierungsnotwendigkeit der Gebiete ergab sich aus den langanhaltenden negativen Prozessen und Entwicklungen im Bezirk wie massive Bevölkerungsabwanderungen, Instandsetzungsmängel bei Gebäuden und Infrastruktur, Fehlen einer "gesunden" Nutzungsmischung, Monofunktionalität großer Räume, Verwahrlosung der Altstadt, Fehlen von wohnungsnahen Grün- und Freiflächen. Im Bezirk Treptow-Köpenick wurden insgesamt drei Sanierungsgebiete förmlich festgelegt: Köpenick Altstadt/Kietz Vorstadt (1993), Oberschöneweide (1995) und Niederschöneweide (1994).

1. Sanierungsziele für die Köpenicker Altstadt/Kietz Vorstadt:

Die 1993 formulierten ursprünglichen Sanierungsziele wurden neun Jahre später neu gewichtet, da einige der vordringlichen Ziele bereits umgesetzt werden konnten. So liegt jetzt der Schwerpunkt anstatt auf der Erneuerung der Altbausubstanz auf der Aufwertung der öffentlichen Räume zwecks Wiederbelebung der Altstadt. Besonderes Augenmerk wird auf die Profilierung der Dienstleistungs- und Warenangebote in Richtung gehobenen Bedarfs sowie Tourismus und Kultur gerichtet.

Probleme bereitet neben der ins Stocken geratenen Belebung der Altstadt die Situation des ruhenden Verkehrs (Parkplatzprobleme). Auch ist es Berlinweit schwierig geworden, geeignete Investoren zur Baulückenschließung zu finden. Aus diesem Grund wurde ein Brachflächenkonzept für den Altstadtbereich erstellt, in dem die Zwischennutzung der Brachen als privat zu bewirtschaftende Parkflächen empfohlen wird. Um stadtbildprägende Raumkanten zu erhalten, sollen die Flächen bis zu ihrer endgültigen Bebauung mit Hecken und Pergolen gestaltet werden.

Weitere touristisch relevante Sanierungsschwerpunkte sind:
  • Herausbildung der Altstadt als administrativer und touristischer Mittelpunkt des Bezirkes (Beachtung der Nutzungsmischung),
  • Wiederherstellung der auf dem historischen Stadtgrundriss basierenden Einheit von Schloss und Altstadt und
  • Komplettierung des begonnenen Uferwanderweges an der Dammbrücke.

Zudem werden folgende Ziele verfolgt:
  • Bereitstellung sozialer Infrastrukturen für Senioren, Jugendliche und Kinder,
  • Vorrang der städtebaulichen Entwicklung vor Verkehrsentwicklung,
  • Lösung der Verkehrsproblematik (unter Förderung der Straßenbahn), einschließlich des Durchgangs- und des ruhenden Verkehrs sowie
  • Verdoppelung der Einwohnerzahl auf 1.300 bis 1.500 Altsstadtbewohner, damit einhergehend Baulückenschließungen.

2. Sanierungsziele für Oberschöneweide:

Der Schwerpunkt der Sanierungsziele liegt auf dem Erhalt und der Erneuerung der Altbausubstanz sowie auf der Stärkung des Stadtteils als Wohnungsstandort mit einer entsprechenden Infrastruktur. Die Verbesserung der Verkehrssituation hängt stark vom Bau der Süd-Ost-Verbindung ab, deren Verlauf zwar im FNP verzeichnet, jedoch deren Finanzierung nicht gesichert ist.

Weitere Ziele sind:
  • Ausbildung des "Spreeforums" als neues Zentrum für Oberschöneweide,
  • Wiederaufbau des Kaiserstegs als Verbindung mit Signalcharakter zwischen Ober- und Niederschöneweide,
  • Stärkung des Stadtteils als Standort für Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Kultur,
  • Schaffung von Gewerbe- und Kulturzentren, -hallen im Rahmen attraktiver Kultur- und Freizeitangebote,
  • Beseitigung der baulichen und funktionalen Missstände durch Sanierung und Gebietsentwicklung sowie
  • Sicherung der Kita- und Schulstandorte.

3. Sanierungsziele für Niederschönewei
  • Ausbau als Stadtteilzentrum,
  • Neuansiedlung von gewerblich-industrieller Nutzungen,
  • Instandsetzung der vorhandenen sozialen Infrastruktur,
  • Umwandlung der ehemaligen Fläche der Berliner Metallhütten- und Halbzeugwerke (BMHW I) in Wohnnutzung, hier die Neuansiedlung einer Kita, sowie
  • Verbesserung der Grün- und Freiflächenversorgung des Stadtteils.

"Lärmminderungsplan Altstadt Köpenick" (derzeit in BVV-Abstimmung)

Heftige Debatten löst die derzeit in Abstimmung befindliche Lärmminderungsplanung für die Altstadt Köpenick und Stadtteile Adlershof, Köllnische Vorstadt, Allende-Wendenschloss und Dammvorstadt in der Öffentlichkeit aus. Planungsanlässe sind der durch den starken Verkehrslärm auftretende Konflikt zwischen Wohnnutzung und Durchgangsverkehr sowie die entsprechenden Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit und Erlebbarkeit des öffentlichen Raumes.

Die wichtigsten Planungsziele für den Altstadtbereich sind:
  • Umleitung und Sperrung des Durchgangs- und Schwerlastverkehrs,
  • Altstadterschließung über drei separate Verkehrsschleifen in Einbahnführung, die voneinander getrennt sind,
  • Einrichtung einer weitläufigen Fußgängerzone im Bereich Rathaus - Schlossplatz - Grünstraße,
  • Geschwindigkeitsreduzierung in der Altstadt auf 10 km/h sowie
  • die Verlagerung der Straßenbahnhaltestelle vom Schlossplatz an den Luisenhain.



"Erholungskonzeption für das Gebiet Müggelsee-Langer See-Dämeritzsee" (derzeit in BVV-Abstimmung)

Derzeit wird eine Erholungskonzeption für das traditionelle Erholungsgebiet zwischen Langem See, Müggelsee und Dämeritzsee von der Bezirksverordnetenversammlung beraten. Planungsanlass waren die auf diesem Gebiet lastenden, miteinander konkurrierenden Nutzungsansprüche, von denen befürchtet wird, dass sie längerfristig zur Zerstörung der noch vorhandenen Qualitäten und Landschaftspotenziale führen.

Da dieses Gebiet im LEP eV als stadtnahes Erholungsgebiet ausgewiesen ist, müssen die Belange von Natur und Landschaft und die Entwicklung von Freiraumfunktionen gleichrangig mit den konkurrierenden Erholungsfunktionen berücksichtigt werden. Um die gegensätzlichen Nutzungsansprüche der Forst- und Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Naherholung zu steuern sowie die Basis und die Ressourcen des Wirtschaftsfaktors Tourismus weiter zu berücksichtigen, werden für dieses Gebiet besondere Bewirtschaftungsformen sowie die Lenkung des Erholungs- und Freizeitverkehrs vorgeschlagen. Schwerpunkt in Bezug auf den Tourismus wird auf den Wassertourismus bzw. -sport gelegt. Das Planungsgebiet liegt in den Wasserschutzzonen des Wasserwerkes Friedrichshagen. Deshalb müssen die mit der Wassergewinnung konkurrierenden Nutzungen Auflagen erhalten. Insbesondere für die Bebauung gelten starke Nutzungsbeschränkungen. Mit Ausnahme des Ortsteils Müggelheim und vereinzelter Ausflugslokale ist das Gebiet jedoch ohnehin frei von Bebauungen.

Vor diesem Hintergrund wurde ein abgestuftes Nutzungskonzept aufgestellt, in der Vorranggebiete für den Naturschutz bzw. für Erholungsaktivitäten vorgesehen sind. Zielgruppe sind die Berliner und die Brandenburger Naherholungssuchenden. Es wird ein Entwicklungskorridor von der Gaststätte "Rübezahl" am Südufer des Müggelsees über den Müggelturm bis zum Nordufer des Langen Sees bei "Marienlust" vorgeschlagen, in dem die Besucherströme gebündelt und somit aus den anderen, sensiblen Landschaftsbereichen ferngehalten werden sollen.

Fazit: Hemmnisse und Potenziale aus den Planwerken

Grundsätzliches Problem der Planungen macht sich schon in den Planungszuständigkeiten bemerkbar: So fehlen ressortübergreifende Arbeitsgruppen innerhalb der Berliner Verwaltung, welche die verschiedenen Belange und Planungsinteressen koordinieren könnten. Aber auch innerhalb eines Themenkreises bestehen Abstimmungsschwierigkeiten und Undurchsichtigkeiten. So liegen die Zuständigkeiten für die Ausweisung von Radwegen nicht nur beim Berliner Senat (R1 Europa-Radroute durch Köpenick). Das Tiefbauamt im Bezirksamt befasst sich ebenfalls mit den Radwegen und die Berliner Forsten betreiben auch separate Planungen zu diesem Thema. Diese Umstände werden durch nicht kalkulierbare Trends im allgemeinen Freizeitverhalten, die die Planungsziele grundsätzlich in Frage stellen könnten, weiter verstärkt. Kooperationsmängel bestehen auch bei der interkommunalen Zusammenarbeit: Der Geltungsbereich des Regionalparks Müggel-Spree erstreckt sich zwischen Köpenick und den angrenzenden Brandenburger Gemeinden. So wurde der Radwanderweg zwar in seinem Verlauf festgelegt, die Ausschilderung erfolgte jedoch nur auf der Brandenburger Seite. Eine weitere Säule des Regionalparks, einen Grünflächenpool innerhalb des Regionalparks für bauliche Ausgleichsmaßnahmen einzurichten, scheiterte nach nur zwei Jahren aufgrund mangelnder Nachfrage.

Die baulichen Sanierungsziele in der Altstadt Köpenick sind zwar umgesetzt, die Annahme durch die Bevölkerung ist jedoch nicht im erhofften Maße erfolgt, da unter anderem in unmittelbarer Nachbarschaft ein hochwertiges Wohngebiet am Krusenick geschaffen wurde. Die Funktionsfähigkeit der Altstadt wird insofern weiter geschwächt, als die Kaufkraft ihrer Bewohner und die von Krusenick ins verkehrlich gut erreichbare Zentrum in der Bahnhofsstraße abfließt. Dort wird eine vielseitigeres und preisgünstigeres Warenangebot als in den Läden der Altstadt offeriert. Für Dienstleister und Warenanbieter in der Altstadt wird es zunehmend schwieriger, ein auf den gehobenen oder touristischen Bedarf gerichtetes Angebot zu bereit zu stellen. Hier fehlt - finanziell bedingt - oftmals der "lange Atem". Verzögerungen in der Stadterneuerung und der Schlosseröffnung schwächen die Planungssicherheit und das Durchhaltevermögen der Gewerbetreibenden zusätzlich.

In den Sanierungsgebieten wie in Schöneweide gestaltet sich die Neubelebung erneuerter Gebiete äußerst problematisch. Durch die Zusammenführung und Ansiedlung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW) am Standort Oberschöneweide erhoffte man sich gewisse Synergieeffekte in der örtlichen Gewerbeentwicklung und die Niederlassung von Studenten und Universitätsangehörigen. Derzeit zeichnet sich jedoch ab, dass der politische und planerische Wille zur FHTW-Ansiedlung zwar weiterhin vorhanden ist, jedoch Gelder für die Ausführung dieses Vorhaben fehlen.

Der Schutz Köpenicker Landschaftsteile ist zumindest landseitig durch eine restriktive Planungspolitik sichergestellt. Solche Ausweisungen bergen jedoch immer Konfliktpotenziale in sich: Sicherlich ist es schwierig, den Balanceakt zwischen dem Schutz von Landschaftsteilen und der notwendigen Wirtschaftsentwicklung für alle Betroffenen und Akteure zufriedenstellend zu bewältigen. Nicht nur aus Sicht des Tourismus besteht die Notwendigkeit, die in der Landschaft gelegenen, stillgelegten Ausflugslokale zu aktivieren. Auch die Stärkung des lokalen Gewerbes ginge damit einher. Das Ziel einer Wiederinbetriebnahme entspräche indirekt ebenso den komplexen Betrachtungen des Natur- und Umweltschutzes, denn durch die umsichtige Nutzung solcher Areale könnte unnötiges Verkehrsaufkommen von Naherholungssuchenden in die Landschaftsgebiete im Brandenburger Umland unterbunden und der Zersiedelung Brandenburger Landschaftsteile entgegengewirkt werden.

Bei der vom Bezirksamt aufgestellten Erholungskonzeption wäre angesichts der räumlichen Zusammenhänge und der Komplexität des Themas die Einbeziehung der Gebiete am Nordufer des Müggelsees und der Regattastrecke/Grünau im Süden des Plangebietes dringend angeraten gewesen. Darüber hinaus fehlen bezüglich des Wassertourismus bzw. -sports Planungsziele, obwohl der Schwerpunkt in der Erholungskonzeption auf diesem Bereich liegt.

Verkehrsplanerische Unstimmigkeiten treten insofern auf, als der Berliner Senat die durchaus sinnvolle Altstadtumfahrung noch immer im Zusammenhang mit einer Stadtautobahn zwischen Schönefeld und Ahrensfelde (Tangentiale Verbindung Ost) sieht, obwohl die Erfahrungen mit der Leitvorstellung einer autogerechten Stadt einem Autobahnneubau widersprechen. Kontrovers wird der geplante 2. und 3. Bauabschnitt betrachtet: Hier würden Wohn- und Erholungsgrundstücken großflächig beseitigt und die umliegenden Wohngebiete durch den zusätzlich entstehenden Verkehr, d.h. durch Lärm und Abgase, unzumutbar belästigt.

Ein weiterer verkehrspolitischer Streit ist durch die derzeitige Lärmminderungsplanung für die Altstadt entstanden, in der drei voneinander getrennte Verkehrsschleifen vorgeschlagen werden, welche die Altsstadt faktisch in einen Nord- und einen Südbereich teilen und Ortsunkundige bzw. Lieferanten zu längeren Wegen zwingen. Die Planung in dieser Form erstaunt insofern, als die Praxis in anderen Städten längst gezeigt hat, dass getrennte Wegeführungen die Orientierung eher erschweren und letztendlich zu höheren Verkehrsaufkommen führen. Kritik an der Planung üben vor allem ortsansässige Gewerbetreibende aber auch Anwohner der Altstadt. Sie befürchten, dass nach Umsetzung des vorliegenden Konzepts, das keine wirkliche Attraktivitätssteigerung der Altstadt bedeute, Kunden und Besucher ausbleiben und die Altstadt gewerblich weiter absinken würde.

Bei Bewertung der die Destination Treptow-Köpenick berührenden Planungen ist insgesamt festzustellen, dass mit Ausnahme von entsprechenden Fachplanungen die tourismusrelevanten Aspekte der Stadtentwicklung eher weniger berücksichtigt werden. Da in der lokalen Politik immer wieder der Anschein erweckt wird, dass eine positive Entwicklung des Tourismussektors zukunftsfähig für die Gesamtentwicklung des Bezirks sei, so müsste darauf geachtet werden, dass - wenn auch die strukturellen sozialökonomischen und kulturellen Probleme stadtplanerisch nicht lösbar sind - räumliche Planungen aber Rahmenbedingungen für eine politisch und planerisch gewollte Entwicklung setzen können.

2.1.3 "Lokale Agenda 21 Treptow-Köpenick"

Der ehemalige Bezirk Köpenick ist 1996 in den "Agenda-Prozess" eingestiegen, der 1992 von der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro durch Unterzeichnung der "Agenda 21" (Aktionsplan für das 21. Jahrhundert) in Gang gesetzt wurde. Schon im September 1996 lag ein erster Arbeitsentwurf einer "Lokalen Agenda 21" vor, in dem Handlungsfelder definiert, eine Bestandsaufnahme vorgenommen sowie Maßnahmen und Verpflichtungen festgelegt wurden. Dabei entwickelten sich Arbeitsstrukturen, die zum "Köpenicker Drei-Säulen-Modell" (Bezirksverwaltung, "Forum Umwelt und Entwicklung" und "Ökumenisches Forum") führten. Der Arbeitsentwurf wurde überarbeitet und im November 1997 wieder vorgelegt. Auf der Grundlage von Empfehlungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Köpenick, von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen aus der Bevölkerung und von Vorschlägen des "Ökumenisches Forum" im Jahr 1999 erfolgte eine weitere Überarbeitung der Agenda, die im September 2000 abgeschlossen wurde. Anfang 2001 brachte der Bezirk den neuen Entwurf in den "Konsultationsprozess" mit dem Bezirk Treptow ein. Eine gemeinsame Agenda 21 für den Fusionsbezirk Treptow-Köpenick sollte erarbeitet werden.

Im Bezirk Treptow begann der "Agenda-Prozess" 1997. Dieser Prozess wurde vom "Forum Lokale Agenda 21 Treptow", von der "Projektgruppe Lokale Agenda 21" bei der Johannisthaler Forschungstechnik GmbH (JoFoTec) und von Mitarbeitern des Bezirksamtes getragen. Die Gruppen fanden sich zum "Bürgerforum Lokale Agenda 21 Treptow" zusammen und erarbeiteten in Arbeitsgruppen und mit Unterstützung von Bezirkskoordinatorinnen Entwürfe für eine "Lokale Agenda 21 Treptow" (1998 und 1999), in denen Ergänzungs- und Veränderungsvorschläge der örtlichen Initiativen und Interessengruppe sowie der Ausschüsse der BVV Treptow berücksichtigt wurden.

Im Februar 2002 lag der vorliegende Entwurf einer Agenda für den Fusionsbezirk Treptow-Köpenick vor. Ein Redaktionskreis aus Vertretern beider Teilbezirke fasste die Ergebnisse der beiden bisherigen Entwürfe zusammen und aktualisierte sie. Im Mai bzw. im Juni 2002 nahmen das Bezirksamt und die BVV Treptow-Köpenick den Arbeitsentwurf der Lokalen Agenda 21 zur Kenntnis und empfahlen ihn als Grundlage für die weiteren Diskussionen im Bezirk.

Der Agenda-Entwurf gliedert sich in 12 Themenfelder, die einzeln von der Bestandsaufnahme bis zu Vorschlägen konkreter Maßnahmen abgehandelt werden. Die inhaltliche Klammer bilden eine Skizze ortsbezogener "Leitbilder zur zukunftsfähigen Entwicklung des Bezirks Treptow-Köpenick", die zur Agenda hinführt, und eine Vorstellung eines "Systems von Nachhaltigkeitsindikatoren". Betrachten wir diesen Entwurf aus der Perspektive von Tourismus und Freizeit, so finden sich doch einige Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten (vgl. hierzu und im folgenden Konter 2003).

Der Tourismus wird in dieser "Agenda" trotz seiner unbestrittenen ökonomischen und sozialen Bedeutung als lokaler und regionaler Entwicklungsfaktor nur sehr zurückhaltend, sehr widersprüchlich und unzureichend behandelt. In den meisten Kapiteln ("Themenfeldern") wird der Bereich "Freizeit, Erholung und Tourismus" nicht einmal angesprochen, im wesentlichen auf "Naherholung" verkürzt oder als einzuschränkende Erscheinung erwähnt. Es ist aufgrund der sozialen, kulturellen und ökonomischen Bedeutung des Tourismus für den Bezirk sowie aufgrund der tourismusrelevanten Bestände und Potenziale des Bezirks nicht nachvollziehbar, warum Treptow-Köpenick nicht ebenso aktiv zu einer attraktiven touristischen Destination gerade unter den Prämissen der Nachhaltigkeit entwickelt werden soll.

Interessanterweise, auf den ersten Blick jedoch unerwartet, wird im Themenfeld "Schutz des Naturhaushaltes" nach der Hervorhebung der Qualitäten des Landschaftsraumes (Parks und Wälder) das Ziel formuliert, die "Naturräume Treptow-Köpenicks (...) zu einer Urlaubsregion Berlin-Brandenburg zu entwickeln". In den dazugehörenden "Maßnahmen" kommt sogar zum ersten und einzigen Mal der Begriff "sanfter Tourismus" als etwas zu Förderndes und Lenkendes vor. Weitergehende touristische Ziele sind in die "Differenzstandpunkte" verschoben, wobei zugleich die Gefahr der touristisch initiierten "Übernutzung" beschworen wird. Dass der Bezirk außer den landschaftlichen noch andere touristisch relevante Bestände und Potenziale besitzt, ist völlig aus dem Blickfeld der Bearbeiter geraten. Im Themenfeld "Wirtschaftsentwicklung" wird der Tourismus hingegen an mehreren Stellen - einmal sogar als zukunftsfähig - genannt, auffälligerweise mehr in den "Zielsetzungen" und "Maßnahmen" als in der Bestandsbeschreibung. Unverständlich bleibt die Unterbelichtung des Freizeit-, Erholungs- und Tourismusbereichs in den Erläuterungen der "Agenda" zur sozioökonomischen Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für den Bezirk und die Region. Dabei besteht die lokale Tourismuswirtschaft weit überdurchschnittlich aus kleinen und mittleren Unternehmen, ist also geradezu der Prototyp eines lokal bezogenen und orientierten Wirtschaftsbereichs. Diese Fehlstelle ist verwunderlich, da dieser Wirtschaftsbereich als einer der wenigen reale wirtschaftliche Entwicklungspotenziale für den Bezirk besitzt.

Ein wesentlicher Grund für die Einäugigkeit und teilweise Blindheit für den Tourismusbereich liegt schon darin, dass in den "Leitbildern" das Individuum, das ja der zentrale Träger von Nachhaltigkeit sein soll, überhaupt nicht vorkommt. So ist es auch nicht verwunderlich, dass das Individuum im Themenfeld "Verankerung einer Nachhaltigkeitsethik" auf die Dimensionen Politik, Arbeit, Bildung und Konsum verkürzt wird. Die Dimension der Nichtarbeitszeit, d.h. der Freizeit, Erholung und des Tourismus, und die dort vorherrschenden Verhaltens- und Handlungsformen fallen völlig aus dem Blickfeld, wenn es um die "Verankerung einer Nachhaltigkeitsethik" geht. Verhalten und Handeln im Bereich Freizeit, Erholung und Tourismus lassen sich eben nicht einfach unter den Begriff "Konsum" subsumieren, da ihre soziale, kulturelle und räumliche Reichweite und Wirkung in der Regel über jene des alltäglichen Konsums von Waren hinausgehen. Die Einbeziehung des Bereichs Freizeit, Erholung und Tourismus in dieses Themenfeld würde schon im Vorfeld dem weit verbreiteten Vorurteil entgegen wirken, dieser Bereich sei grundsätzlich im Widerspruch zur Nachhaltigkeit zu sehen und somit nur über Beschränkungen "ökologisch" zu zähmen.



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