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2.2.2 Abriss der Planungsgeschichte Riviera und "Gesellschaftshaus Grünau"

1874 wurde für das Doppelgrundstück Friedrichstraße 38-39 (seit 1920 Regattastraße 161/167 und 168) eine Teilung veranlasst. Der mit einer Villa bebaute Grundstücksteil wurde an einen Hoflieferanten aus Berlin verkauft.

1888 ging das Villengrundstück in den Besitz eines Gastwirts über, der zu Beginn der Grünauer Regattasaison einen Biergarten eröffnete.

1890 Erweiterung der Schankwirtschaft: Neben der Villa wurden diverse Wirtschaftsgebäude und eine Halle mit dem Namen Tanzsaal "Bellevue" errichtet. Der Tanzsaal war der Zeit entsprechend reich mit Stuckdekorationen an den Wänden und der Decke verziert. Die hohen Rundbogenfenster mit ihren feinprofilierten Sprossen waren mit farbigen Ornamentverglasungen versehen. Ein großer Kronleuchter sowie seitliche Hängeleuchten sorgten für eine festliche Saalbeleuchtung am Abend, während am Tage die Aussicht auf den Langen See den Blick beherrschte, woher auch der spätere Name "Bellevue" stammt.

1900 wurde das Grundstück samt Gebäude und Mobiliar an zwei Kaufleute verkauft. Im Vermessungsblatt der Gemarkung Kreis Teltow wurden zwei Baukörper auf dem Grundstück verzeichnet, ein Saalbau zur Straße und ein schmales Nebengebäude zum Wasser hin.

1925 Vergrößerung des Restaurationsbetriebs durch Ankauf des Nachbargrundstückes. Geplant war die Erweiterung des Saalbaus "Bellevue" durch Anbauten Richtung Wasser, wodurch eine Gebäudetiefe von über vierzig Metern entstanden wäre. Dies konnte aufgrund der damaligen Bauordnung nicht realisiert werden, die lediglich eine Bebauungstiefe bis zu 18 Metern zuließ.

Das wiedervereinte Grundstück wurde zum Hotel-Restaurant "Riviera" umgestaltet, die verschiedenen Bereiche mit Hilfe von palmengeschmückten Terrassen gestalterisch verbunden. Am Ufer zum Langen See entstanden spezielle Wasserterrassen sowie verschiedene Gartenbereiche samt Tanzfläche und offener Konzerthalle (Entwurf von Otto Gerth).

1926 wurde dem Tanzsaal an der Ostseite eine Saalterrasse vorgelagert. Richtung Osten, zum Wasser hin, wurde der Baukörper durch Anbauten erweitert. Durch einen zweigeschossigen Zwischenbau konnten im Gebäudeinneren neue Funktions- und kleine Gastzimmer geschaffen werden.

Der große Festsaal mit seinem ursprünglichen Gründerzeitcharakter wurde insgesamt im Art-Deco-Stil überformt. Zwei Fensterfronten des Tanzsaals wurden vermauert und zu Wandnischen umgestaltet, die gründerzeitlichen Umrahmungen und Bekrönungen blieben erhalten. Die Tanzfläche wurde seitlich durch ein Brüstungsgeländer mit Art-Deco-Ornamenten eingefasst, Glanzstück der Saaldekoration war ein großer Art-Deco-Kronleuchter. Die Wandflächen erhielten Ansichten von Küstenlandschaften der italienischen Riviera.

Der benachbarte "Spreehof", das sogenannte Kavaliershaus, wurde zeitgleich zum Hotel umgebaut.

In der Nachkriegszeit, im Jahre 1957, wurden die beiden Ausflugsgaststätten "Gesellschaftshaus" und "Riviera" erstmals baulich instand gesetzt.

1977 wurden "Riviera" und das "Gesellschaftshaus" als städtebauliche Ensembles in die Kreisdenkmalliste der DDR als Denkmale des Städtebaus und der Architektur aufgenommen.

Spätestens nach der Übergabe an die staatliche Handelsorganisation der DDR (HO), im Jahre 1978, begann der Niveau- und Substanzverfall der Gebäude durch ihre unangemessene Nutzung als Diskothek bzw. als Nachtbar. Großer Beliebtheit erfreuten sich die in den Sälen veranstalteten Ausstellungen für Campingartikel.

Um 1991 wurden die Gebäude endgültig für die Öffentlichkeit geschlossen und stehen bis heute leer. 1999 Abriss des sogenannten "Kavaliershauses".

Planungen und Interessenten seit der politischen Wende

Das Riviera-Gelände war nach der politischen Wende zunächst im Besitz der Treuhandanstalt, später ging das Grundstück an die Treuhand Liegenschaftsgesellschaft über. Nach der Entscheidung der Grundstückseigentümerin, der TLG Immobilien GmbH, das Riviera-Gelände Anfang der 90er Jahre zu verpachten bzw. zu veräußern, interessierten sich zunächst einige Investoren für das attraktive Seegrundstück. Fast alle Interessenten wollten hier eine möglichst hohe Anzahl an hochwertigen Wohnungen auf dem 12.000 Quadratmeter großen Areal errichten, gaben schließlich wegen der hohen Entwicklungs- und Baukosten auf. Ein Finanzier, der Teile der vorhandenen Gebäude für das betreute Wohnen von Senioren nutzen wollte, ist im Jahre 2000 abgesprungen. Nach 2001 liefen Gutachten für die Errichtung eines Hotels mit 150 Zimmern und Räumlichkeiten für Gastronomie und Bankettveranstaltungen.

Ein weiterer Immobilienentwickler wollte Ende 2000 eine Hotel- und Freizeitanlage unter Einbeziehung der Altbausubstanz errichten. Schon damals war die bundesweite Marktsättigung für Hotelanlagen längst erreicht, der Investor ging für den Standort Berlin aber von einer Konsolidierung der Lage aus, obwohl seiner Einschätzung nach die Grünauer Lage eher durchschnittlich war. Geplant waren 180 Zimmer sowie ein Biergarten für 200 Besucher. Der Ballsaal des Gesellschaftshauses sollte als Veranstaltungssaal mit 350 Plätzen genutzt sowie ein Schwimmbad mit Wellnessbereich für Wochenendbesucher und Seminargäste neu errichtet werden.

Dieser Investor war bereits der vierte innerhalb von sieben Jahren, der Entwicklungs- und Vermarktungsdruck auf dem Gelände entsprechend hoch, so dass einige Kompromisse zugunsten des Entwicklers erwirkt werden konnten: So mussten vom Gesellschaftshaus nur der Ballsaal, vom Rivierasaal lediglich die Fassaden erhalten bleiben. Trotz dieses behördlichen Entgegenkommens wurden die Planungen letztendlich nie umgesetzt. Spätere Planungen, den Standort im Zuge der Eröffnung des internationalen Großflughafens BBI in Schönefeld zum Kongresszentrum auszubauen, wurden ebenfalls fallengelassen.

Im Gespräch war auch die Errichtung eines neuen Wassersportzentrums mit bis zu 120 Bootsliegeplätzen, Boardinghouse und dazugehörigen Gewerbeeinheiten (Bootsservice, Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten usw.) vor bzw. auf dem Riviera- Grundstück. In diesem Zusammenhang sollte das "Gesellschaftshaus Grünau" und Riviera mit der Ansiedlung von gastronomischen Einrichtungen eine Wiederbelebung erfahren. Geplant war auch die Errichtung von drei Stadtvillen für den gehobenen Wohnbedarf sowie die Unterbringung des ruhenden Verkehrs in angrenzenden Tiefgaragen.

Für die geplante Errichtung der Marina wurde im Jahre 2000 eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Suche nach einem privaten Investor für den Sportboothafen blieb jedoch erfolglos, so dass auch diese Planung nie realisiert wurde.

Nachdem es sich abzeichnete, dass keine ernsthaften Interessenten für das 9.000 Quadratmeter große Areal zu finden waren - u.a. wegen Entwicklungseinschränkungen wie denkmalschützerische Auflagen, bedingte Nutzungseignung der Gebäude und vergleichsweise dezentrale Lage innerhalb Berlins - wollte die TLG das Gelände selbst entwickeln. Demnach sollten die beiden Säle baulich integriert werden: Direkt an der Regattastraße, vor dem Saal des Gesellschaftshauses, sollte ein Kongresshotel entstehen. Hinter dem Riviera-Tanzsaal war ein Neubau für gastronomische Einrichtungen geplant. Zwei weitere Stadtvillen für das gehobene Wohnen sollten direkt am Langen See gebaut werden. Weitere Wohngebäude sollten auch auf dem gegenüberliegenden Parkplatz entstehen. Die Stelle der 1999 beseitigten Stadtvilla "Kavaliershaus" sollte ebenfalls bebaut werden.

Nachdem auch diese Planungen scheiterten, sollte zumindest ein Biergarten eröffnet werden, um die Resonanz unter den Grünauer Naherholern und Anwohnern zu erproben. Auch dieses - doch recht simple - Vorhaben wurde mit dem Argument, der Untergrund sei für einen Biergarten zu uneben, die Mehrkosten für die Planierung entsprechend hoch, fallengelassen.

Die Bezirksverordneten hatten sich 1999 für einen Abriss des Riviera-Ensembles entschieden. Berlins Oberste Denkmalschutzbehörde hatte diese Absicht zunächst zurückgewiesen, bis sie sich schließlich vor dem Hintergrund der jahrelangen Stagnation und Substanzverfalls kompromissbereit zeigte: Von den ursprünglichen Denkmalschutzauflagen blieben nur noch die für die Ballsäle der beiden Gaststätten sowie für die Einrichtung und Stukkatur des Riviera-Logenzimmers bestehen. Der Rest der baulichen Anlagen wurde von den zuständigen Behörden als "nicht schützenswert" eingestuft und könnte somit abgerissen und beseitigt werden.

Eine kürzlich stattgefundene Begehung des Ballsaals Riviera bestätigt die TLG- Einschätzung, dass die eingedrungene Feuchtigkeit irreparable Bauschäden im Mauerwerk und vor allem bei den Decken hervorgerufen hat, so dass das Betreten der Gebäude mittlerweile lebensgefährlich ist. Die übrigen Gebäudeteile seien in einfachster Ausstattung errichtet, aufgrund der "unzweckmäßigen Raumaufteilungen" sehe die TLG keine geeignete zukünftige Nutzung der vorhandenen Bausubstanz. Sie betreiben vielmehr den Abbruchantrag vom August 2003, um bei einer Zusage ein "gänzlich neues Objekt" auf dem freigeräumten Grundstück entstehen zu lassen.

2.2.3 Voraussetzungen und Grundsätze

Laut Agenda 21 soll Grünau sowohl als Wassersportzentrum als auch als Ausflugsort wieder belebt werden. "Dazu müssen die Regattastrecke als international bedeutsame Sportstätte, die Vereinsbootshäuser, das Strandbad und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die öffentliche Zugänglichkeit der Gewässerufer langfristig gesichert werden." Die Regattastrecke soll mit der Zielstellung "Zulassung für Wettkämpfe auf nationaler und internationaler Ebene" rekonstruiert werden.

Probleme bei der Realisierung dieser Ziele bereitet u.a. die bestehende Infrastruktur. Das historische Straßensystem Grünaus war und ist nicht auf die Regattastrecke ausgerichtet und kann den motorisierten Besucherverkehr nur bedingt bewältigen. Schwierig ist insbesondere die Unterbringung des ruhenden Verkehrs zu den Spitzen der Veranstaltungszeiten, dieser verteilt sich mangels Alternativen in den umliegenden Wohnstraßen.

Der Parkplatzmangel macht sich noch stärker für die Besucher des Strandbades Grünau bemerkbar, dessen Zukunft derzeit ungewiss ist. Trotz Ausschreibung konnte kein Pächter für die Anlage gefunden werden. Ursachen sind neben Parkplatzproblemen die hohen Investitionskosten, die Lage im Trinkwasserschutzgebiet und die anderweitige Verpachtung von Gastronomie und Sauna. Im Sommer 2003 wurde das Bad zwar provisorisch vom Bezirk und einer Sport-Arbeitsgemeinschaft betrieben, die endgültige Lösung der Betreiberfrage steht jedoch noch aus.

Die Vereins- und Bootshäuser wirken vom Straßenraum aus beobachtet funktionell autonom und in sich abgeschottet. In den Berliner Planungen wird immer wieder die Öffnung der Uferbereiche für die Allgemeinheit gefordert. Eine ungestörte Zugänglichkeit zum Wasser ist jedoch Voraussetzung insbesondere bei Sportveranstaltungen. Hier gilt es praktische Lösungen für die konkurrierenden Nutzungsansprüche zu finden.

Grünau galt einmal als der Wannsee des Berliner Südostens. Von dieser positiven Einschätzung ist heute nur noch wenig übrig geblieben: Der mittlerweile ruinöse Zustand der Gebäude, der allgemeine Verfall der Umgebung lässt den Glanz alter Zeiten, als Riviera, Gesellschaftshaus und Strandbad Grünau Tausende zum Wochenendausflug lockten, nur noch erahnen. Obwohl die Möglichkeiten für eine positive Entwicklung gut zehn Jahre lang offen standen, sich mehrere Investoren für den Standort der Ausflugsgaststätten Riviera und Gesellschaftshaus interessierten, ist in dieser Zeit überhaupt keine Entwicklungsarbeit geleistet worden.

Dabei liegt der Standort Riviera je nach Annäherung aus dem Stadtraum an einer relativ exponierten Lage: Vom S-Bahnhof Grünau kommend führt der Weg zunächst durch ein Stadtwäldchen, bis man über die Büxensteinallee direkt am Rivieragebäude landet. Besonderes Augenmerk sollte in diesem Zusammenhang auf die straßenseitige Rivierafassade mit den in der direkten Sichtachse liegenden charakteristischen Rundbogenfenstern gerichtet werden. Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Fähre Richtung Wendenschloss ist das Grundstück auch wasserseitig für viele Besucher von weitem aus gut sichtbar.

Um eine dringend notwendige Entwicklung voranzutreiben, müssen zunächst die Potenziale und Standortvorteile herausgearbeitet und genutzt werden. Hierzu gehören neben der historisch wertvollen Bausubstanz - die eng mit der Ausflugsgeschichte Grünaus verknüpft ist -, in erster Linie die naturräumliche Umgebung mit dem wald- und seenreichen Umland, der ländlichen Charakter Grünaus sowie die gute Erreichbarkeit mit S-Bahn und Fähre.

Zu beachten sind selbstverständlich auch die bau- und sanierungsrechtlichen Auflagen für die Gebäude sowie negative und hinderliche Gegebenheiten im Untersuchungsraum. Diese ist allgemein von Verfall und Stillstand geprägt, der Straßenraum wird in der Regel von leeren Schaufenstern und Wohnungsleerstand dominiert. Die allgemeine Strukturschwäche strahlt auch auf das Dienstleistungsgewerbe aus. Gastronomie, Beherbergungsgewerbe und Einzelhandel benötigen dringend eine Wiederbelebung in Grünau.

Nur wenn sämtliche Planungsvoraussetzungen in einem tragfähigen Gesamtkonzept berücksichtigt und entsprechende Investoren und Betreiber gefunden werden, kann der drohende, endgültige Verfall der historischen Bausubstanz erfolgreich abgewendet und die Gebäude einer ihrem Stellenwert gebührenden Nutzung zugeführt werden. Insbesondere gilt es, die verschiedenen Einrichtungen entlang der Entwicklungsachse sowohl stadträumlich als auch funktional miteinander zu verbinden. Da den flächenbedingten Expansionen räumliche Grenzen gesetzt sind, könnten bestimmte Einrichtungen, wie neu errichtete Hotels oder spezialisierte Dienstleistungszentren, ausgleichende oder gar ergänzende Funktionen aus anderen Bereichen übernehmen, d.h. Kooperationsformen sind an diesen Stellen nicht nur erwünscht , sondern auch Bedingung.

2.2.4 Teilräumliche Konzeption

(Karte 20 Maßnahmenplan Schwerpunktraum A)


Durch die Einrichtung eines Entwicklungskorridors mit dem Verlauf S-Bahnhof Grünau, über die Büxensteinallee, Rivieragelände, Regattastandort, entlang der historischen Bootshäusern über das Hochleistungssportzentrum bis zum Strandbad Grünau könnte ein traditionsreicher Ausflugs- und Wassersportschwerpunkt des Berliner Südostens aktiviert werden.

Dieser Grünauer Bereich wurde in der Tourismuskonzeption als ein Teil des vorrangig zu entwickelnden Schwerpunktraums (A) benannt. Das anzustrebende Aktivitätsprofil des Schwerpunktraumes wird auf Nutzungen wie Naherholung, Wandern, Radfahren, Spazierengehen sowie Wassersport und verwandte Freizeitaktivitäten gelegt. Zu prüfen waren die in der Tourismuskonzeption vorgeschlagenen Maßnahmen für den (Teil-)Schwerpunktbereich A. Diese sehen eine Öffnung des Schiffsanlegers für den Regelverkehr und für Sportboote vor, was auf jeden Fall voranzutreiben ist, ebenso wie die Öffnung der Uferbereiche, Umfeldverbesserungen, Lösung des ruhenden Verkehrs sowie die Einführung eines Leitsystems mit wasserseitigen Verknüpfungen.

Seit der politischen Wende sind insbesondere für das Riviera-Gelände mehrere Anläufe gestartet worden, um eine Standortentwicklung voranzutreiben. Weil diese jedoch immer wieder scheiterten bzw. nicht einmal die Planreife erreichten, müssen tragfähige neue Konzeptionen eine gewisse Flexibilität aufweisen und möglichst viele Parameter berücksichtigen. Damit Planungs- und Maßnahmenbündel auch langfristig greifen, müssen die aktuell vorgeschlagenen Nutzungsformen verdichtet und sofern möglich, miteinander verknüpft werden, um eine vielseitige und für verschiedene Nutzerkreise interessante Mischung zu erhalten.

Mittelpunkt der künftigen Nutzung ist der Regattastandort mit seiner Ausrichtung auf den Spitzen- und Vereinssport, der dank der Regattatribüne eine einmalige Gelegenheit für eine Präsentation und Werbung gegenüber der breiten Öffentlichkeit erhält. Der Tribünenbau muss deshalb auch in Zukunft in seiner ursprünglichen Dimension genutzt werden, sinnvoll wäre ein westseitiger Erweiterungsbau für Nebenräume. Der Unterbau der Tribüne soll die für die Wettkampfveranstaltungen benötigten Funktionsräume beherbergen, hier sollen Umkleide-, Ruhe- und Massageräume sowie sanitäre Einrichtungen untergebracht werden. Um den hierfür erforderlichen Platz zu erhalten, soll die vorhandene Gaststätte in einem neu errichteten, transparent und zurückhaltend gestalteten Verbindungsbau zwischen den Regattahäusern West und Mitte verlagert werden. Die derzeitige Ausstellung des Wassersportmuseums unterhalb der Tribüne könnte in den - erweiterten - Solitärbau westlich der Tribüne verlagert werden. Überhaupt soll der Eingangs- und Kassenbereich gestalterisch aufgewertet werden, wozu auch eine funktionsgerechte Ausbildung der Hoffläche ihren Beitrag leistet.

Im Sinne der kurzen Wege ist auch die bereits angesprochene neue Restauration zu verstehen. Sie übernimmt die Aufgaben der bisherigen Provisorien (Bier- und Wurstzelte). Die Gaststätte ist bevorzugt von einem Pächter oder Eigentümer aus dem lokalen KMU-Bereich zu betreiben, während Tribünenanlage und Regattahäuser weiterhin im Besitz und Verwaltung des Bezirksamtes verbleiben, um die nichtkommerzielle Nutzungen durch die Wassersportvereine garantieren zu können.

Der Standort Riviera
soll in Anlehnung an seine Vergangenheit wiederbelebt werden. Da Bausubstanz nur bedingt zu retten ist, muss von einem Gutachter geprüft werden, inwiefern die historischen Ballsäle im Rahmen einer Neubebauung integriert werden können, ansonsten gilt es, zumindest in der Kubatur Bezug auf die alten Bauformen zu nehmen.

Mit dem Regattastandort ist ein funktionaler Zusammenhang herzustellen. So sollten die Rivieraanlagen Dienstleistungen für den Breiten- und Spitzensport übernehmen (z.B. Anlagen für den Gesundheits- und Wellnessbereich mit Wasserlandschaften, Hotel mittleren Standards). Da ein direkter räumlicher Zusammenhang nicht möglich ist, soll eine uferseitige Wegeverbindung zwischen Riviera- und Regattastandort geschaffen werden.

Über diese Maßnahmen hinaus sollen bauliche Verdichtungsformen für das Wohnen gefunden werden. Bei den vorgesehenen Baustandorten handelt es sich um die Flächen des ehemaligen Kavalierhauses und der Konzertmuschel; die verbleibenden Freiflächen können als Biergarten genutzt bzw. müssen gärtnerisch gestaltet werden. Für Sportboote soll ein kleiner Anleger direkt am Ufer des Rivierageländes geschaffen werden.

Das Strandbad Grünau markiert das östliche Ende des Entwicklungskorridors Grünau. Hier muss alsbald die Frage des Betreibers geklärt werden, damit in der nächsten Saison eine reibungslose Wiederaufnahme des Betriebes garantiert werden kann. Dringend notwendig ist in diesem Zusammenhang die Instandsetzung und Erneuerung der Gebäudesubstanz und der Infrastruktur sowie eine funktionale Freiflächengestaltung.

Empfehlenswert ist auch eine Funktionsergänzung im Bereich Erholung und Breitensport (Neubau von Wasserskianlage, Beachvolleyball, Tischtennis etc.). Um eine Attraktivierung des gesamten Bereichs zu erreichen, sollte der vorhandene gastronomische Betrieb insgesamt aufgewertet und ergänzt werden.

Eine Öffnung der Uferbereiche für die Allgemeinheit ist aufgrund der im Vordergrund stehenden wassersportlichen Nutzungen nur sehr begrenzt zu realisieren. Um hier einen Ausgleich herzustellen, wird eine kleine Parkanlage direkt am Ufer des langen Sees, nahe des Hochleistungssportzentrums geschaffen. Diese setzt sich aus einem kleinen Wald und einer - zu gestaltende - Grünfläche zusammen, ihre räumliche Verbindung wird durch eine uferseitige Wegeverbindung gewährleistet.

2.2.5 Folgerungen für die praktische Umsetzung

Die Reaktivierung des Rivierageländes zu einem Standort von gesundheitsorientierten Dienstleistungen mit Unterkunftsmöglichkeiten und Gastronomie sowie von Wohnen (evtl. für bestimmte Nachfragergruppen) erfordert aufgrund des Maßnahmenumfangs und der örtlichen Rahmenbedingungen einen höheren Einsatz an Investitionen. Die übrigen Entwicklungsmaßnahmen im Entwicklungskorridor hingegen, die in der Teilkonzeption genannt wurden, könnten auch von kleinen und mittleren Unternehmen übernommen werden.

Dies gilt insbesondere für das Strandbad Grünau. Gerade für die Erweiterung der Gastronomie und die Ergänzung des örtlichen Aktivitätsprofils sind Kooperationen zwischen den Betreibern, Pächtern oder Eigentümern des Freibades, der Gastronomie, der Sauna sowie der neu zu errichtenden Wasserskianlage denkbar. An dieser Stelle ist der Bezirk gefordert, die lokalen Akteure gegebenenfalls über die Wirtschaftsförderung beratend und finanziell zu unterstützen. Gleiches gilt für die Betreiber der kleinen evtl. periodischen Gastronomie auf dem Regattagelände (Verbindungsbau zwischen den Regattahäusern) und der übrigen angebotenen personenbezogenen Dienstleistungen (Gesundheits- und Sportbereich).

2.3 Entwicklungsgebiet Plänterwald

Karte 21 Entwicklungsgebiet Plänterwald

2.3.1 Abriss der Planungsgeschichte

Die Anfänge

Der Plänterwald und der Treptower Park wurden etwa zur gleichen Zeit angelegt. Seit 1876 erfolgte auf dem Gebiet zwischen Neuer Krugallee und Spree eine planmäßige Aufforstung, die die Funktion einer Baumschule übernehmen sollte. Auf Betreiben Gustav Meyers wurden hier kräftigere Bäume aufgezogen, die die Stadt bisher für die Bepflanzung von neuen Straßenzügen für teures Geld kaufen musste. Der Baumbestand wurde regelmäßig ausgelichtet, ein Verfahren, das "plentern" genannt wird und dem Wald seinen Namen gab.

Zu Anfang war der Plänterwald zur Jagd verpachtet und nur auf einigen Wegen öffentlich zugänglich. Erst um 1900 bekam er zunehmend den Charakter eines Volksparks, woran noch heute das ehemalige Ausflugslokal "Eierhäuschen" erinnert. Es wurde für die Berliner zu einem beliebten Ziel von Wasserpartien. Die Ursprünge des Eierhäuschens finden sich bereits um 1820/1830 in einem Ausschank in Nähe einer Schiffsanlegestelle. Der noch heute vorhandene Backsteinbau stammt aus den Jahren 1890-92.

Der Kulturpark

Der Charakter des Plänterwaldes als Volkspark veränderte sich nochmals, als 1969 auf einem Teil des Geländes (fast 30 ha) der "Kulturpark" als einziger ständiger Vergnügungspark Berlins eröffnet wurde. Die Hauptattraktion war das Riesenrad. Auf der Freilichtbühne traten in zahlreichen Veranstaltungen viele namhafte Künstler der DDR auf. Bis zur Maueröffnung hatte der Park jährlich während der Saison ca. 1,5 Millionen Besucher (bei einem Eintrittspreis von 0,50 bzw. 1,00 Mark). Die Zahl der im Kulturpark Beschäftigten lag 1975 bei 160 Personen.

Die Entwicklung nach der Wende

Anfang der 1990er Jahre wurde der "Kulturpark" im Plänterwald durch den Berliner Senat öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt die Spreepark GmbH, unter anderem aufgrund der ausdrücklich ökologischen Ausrichtung des Konzepts. Darin hieß es u.a.:

"Die neue Konzeption kristallisiert sich um einen Landschaftspark, der ökologisch und landschaftspflegerisch beispielhaft sein soll, entsprechend dem Landschaftsschutz und den Bedingungen des Trinkwasservorhaltegebiets".

"Der in den letzten Monaten positiv verlaufene Versuch, einer integrierten Verkehrsverbindung zum S-Bahnhof Treptow soll eine autofreie Erschließung einleiten mit der Zielrichtung einer Barkassenverbindung auf der Spree, die über den S-Bahnhof Treptow hinaus zur Oberbaumbrücke oder zum Hauptbahnhof verlängert werden könnte - eine Kulturinsel, wo die Freizeit mit der Anfahrt beginnt. Stellplätze werden auf 200 Pkw eingefroren und für den internen notwendigen Pkw-Verkehr beschränkt".

Nach langen Verhandlungen wurde 1997 ein Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Senat und der Spreepark GmbH unterzeichnet. Durch diesen Vertrag wurde dem Betreiber ein Kreditvolumen von 20 Millionen DM von Seiten des Landes Berlin eingeräumt. Der Betreiber hatte jahrelang um diesen Vertrag gerungen, weil er ihm Sicherheiten gegenüber den Banken gewährte, um notwendige größere Investitionen tätigen zu können. Das Land Berlin allerdings trug nun das alleinige finanzielle Risiko: Das Unternehmen durfte Schulden machen und das Land haftete dafür.

Angemerkt sei noch, dass der Spreeparkbetreiber im Schaustellergewerbe schon seit Anfang der 1980er Jahre kein unbeschriebenes Blatt mehr war. Damals waren durch ein schweres Rummelplatzunglück in Hamburg, das durch ihn fahrlässig verursacht worden war, sieben Menschen ums Leben gekommen und über zwanzig zum Teil schwer verletzt worden.

Juni 1997: Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrags zwischen Senat und Spreepark GmbH. Darin wurde außerdem festgehalten, dass das historische Eierhäuschen von der Spreepark GmbH saniert wird.

September 2001: Die Presse meldete rückläufige Besucherzahlen (um 25%) und wirtschaftliche Turbulenzen bei der Spreepark GmbH. Zweimal war die Frist für die Sanierung des Eierhäuschens bereits verlängert worden, zuletzt bis Februar 2002. Dann drohte laut Vertrag eine Strafe bis zu 1,5 Millionen DM - ein Betrag, der die GmbH voraussichtlich ruiniert hätte. Doch daran hatte der landeseigene Liegenschaftsfonds keinerlei Interesse. Denn bei einer Pleite der Spreepark GmbH hätte das Land die Verbindlichkeiten ihres Erbpachtpartners bei den Banken einlösen müssen.

Oktober 2001: Die jährlichen Verluste der Spreepark GmbH bezifferte eine Wirtschaftspolitikerin der Bündnisgrünen auf 3 bis 4 Millionen DM, der Betreiber selbst hätte im April die Verluste auf insgesamt 17 Millionen DM beziffert. Der Erbbaurechtsvertrag räumte eine Belastung bis zu 20 Millionen DM ein.

Dezember 2001: Einseitige Kündigung des Erbbaurechtsvertrags durch die Spreepark GmbH und Einstellung des Betriebs. Der Betreiber kritisierte, dass aufgrund fehlender Parkplätze die Besucher ausblieben. Neue Parkflächen hätten aber nicht mehr angelegt werden können, da das Spreeparkareal nachträglich zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden sei. Der Senat wollte die einseitige Kündigung nicht akzeptieren, weil er damit die Schulden der GmbH übernehmen müsste.

Januar 2002: Der Spreeparkbetreiber setzte sich nach Südamerika ab. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen Konkursverschleppung. Alle Vollmachten, nicht aber die Pflichten für den Spreepark wurden auf den Anwalt der GmbH übertragen. Das Spreeparkgrundstück fiel dem Liegenschaftsfonds zu, der seither nach einem neuen Besitzer sucht.

Mai 2002: Das Bezirksamt beschloss die Einleitung des Planaufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan 9-7. Dadurch sollte für das Spreeparkgelände Planungssicherheit hinsichtlich Art und Maß der Nutzung geschaffen sowie die verkehrlichen Probleme (Erschließung, ruhender Verkehr) geregelt werden.


Herbst 2003: Im Rahmen des B-Planverfahrens wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt.

November 2003: Im Rahmen des B-Planverfahrens wurde die Trägerbeteiligung vorbereitet, die im Frühjahr 2004 durchgeführt werden soll. Der Liegenschaftsfonds war dabei, einen Masterplan zu erarbeiten, und zwar ausgehend von den Investorenansätzen und in Zusammenhang mit den bezirklichen Planungen. Noch immer war der Senat auf Investorensuche. Von den bisherigen Interessenten (ein dänisches sowie ein französisches Großunternehmen und ein Einzelunternehmer aus dem süddeutschen Raum) liegen bisher noch keine Konzepte, sondern nur Vorschläge und Absichtserklärungen vor. Das "Eierhäuschen" war weiterhin vertraglich an das Spreeparkgelände gekoppelt.

2.3.2 Voraussetzungen und Grundsätze

Die Planungshoheit für den Spreepark liegt beim Bezirk Treptow-Köpenick, der aber nicht für den Verkauf verantwortlich ist. Die Veräußerung des Geländes liegt ausschließlich in den Händen des Senats. Durch die Erstellung eines B-Plans, die der Bezirk im Mai 2002 beschlossen hat, soll für das Spreeparkgelände Art und Maß der Nutzung verbindlich festgelegt werden. Parallel dazu erarbeitet der Senat einen sogenannten Masterplan für den Spreepark.

Die Prämissen des Bebauungsplanes sind: Die Nutzung des Spreeparks wird im FNP vom "Festplatz" zum "Freizeitpark" geändert, wodurch der dauerhafte Betrieb gewährleistet ist. Es bestehen erhebliche Restriktionen im Planungsgebiet in verschiedener Hinsicht; die Rahmenbedingungen beziehen sich auf den vorhandenen FNP, auf das Landschaftsschutzgebiet, auf Lärmemissionen, auf die Erreichbarkeit u.a.m. Das Betriebsgelände kann aufgrund vorhandener Planungen nicht größer gefasst werden. Die derzeitige Fläche (ohne Eierhäuschen) beträgt ca. 20 ha.

Die Grundsätze für die B-Planung sind: Der Spreepark wird als Standort planerisch erhalten. Die Zielzahl der Besucher wird auf ca. 500.000 pro Jahr veranschlagt. Es sollen 900 Stellplätze auf dem Spreeparkgelände geschaffen werden (derzeit gibt es keine), favorisiert wird ein Parkhaus. Zur besseren Erreichbarkeit soll eine geringfügige Straßenverbreiterung vorgenommen werden.

Die Prämissen für den Masterplan

Beim Liegenschaftsfonds wird ausgehend von den Investorenansätzen (aber ohne Investoren) und in Abstimmung mit der B-Planung des Bezirks ein Masterplan in Varianten entwickelt. Nach dem derzeitigen Entscheidungsstand soll die jetzige Nutzungsmischung aus Vergnügung, Gastronomie und Park ebenso wie die jetzige Atmosphäre erhalten bleiben. Aufgrund der umfangreichen Rahmenbedingungen ist die "Maximalversion" eines Freizeitparks nicht realisierbar. Auch die derzeit interessierten Investoren signalisieren Kompromissbereitschaft.

Im Grundsatz werden zwei zentrale Punkte diskutiert:

Parkplatzproblem: Nach zahlreichen Varianten wurde eine Entscheidung für die Errichtung eines Parkhauses getroffen. Bislang ist aber noch nicht geklärt, von welcher Seite die Erschließung erfolgen soll, wo die Rettungswege verlaufen usw. Die Bedeutung des Spreeparks als lokale oder überlokale Einrichtung ist noch nicht geklärt.

2.3.3 Teilräumliche Konzepte

Der Spreepark ist Teil des touristischen Schwerpunktraums B und gehört hier zum "Entwicklungskorridor Treptower Park - Plänterwald". Im Plänterwald, der zum touristischen Entwicklungsgebiet erklärt wurde, existieren noch Voraussetzungen und Potenziale, die eine Entwicklung zum Freizeit- und Erholungspark ermöglichen und überdies zur Entlastung des Treptower Parks dienen können.

Es sind deshalb zunächst die vorliegenden "Spreepark"-Konzepte zu prüfen. Weitere geforderte Maßnahmen sind die Reaktivierung des "Eierhäuschens" als Ausflugsgaststätte, die Unterstützung des Restaurants "Klipper" hinsichtlich der beabsichtigten Angebotserweiterungen, Gestaltungsmaßnahmen im Bereich des Parkplatzes Bulgarische Straße und die Einführung eines Leitsystems mit wasserseitiger Verknüpfung.

Da die derzeitigen Planungen in der Befugnis des Bezirks bzw. des Senats liegen, können teilräumliche Konzepte für das Gebiet im Detail von unserer Seite aus nicht vorgenommen werden. Soweit uns die Planungen bekannt sind, finden sie unsere Unterstützung. Zur Zeit wird von Seiten des Bezirksamts ein Bebauungsplan für den Spreepark erstellt, der zu größerer Planungssicherheit führen soll und die Nutzung als ständigen Freizeitpark festlegt. Zugleich ist auf Senatsebene ein Masterplan in Bearbeitung, der sich ebenfalls an der Nutzung als Freizeitpark orientiert. Beide Planungen sollen aufeinander abgestimmt werden.

Inwieweit konzeptionelle Vorschläge von Seiten der möglichen Investoren vorliegen, ist uns nicht bekannt. Wir vermuten, dass solche Vorschläge zwar vorhanden sind, für uns aber nicht zugänglich waren. Das "Eierhäuschen" soll nach unseren Informationen als Teil des Gesamtkomplexes "Spreepark" veräußert und nicht als Einzelobjekt aus dem Vertrag herausgelöst werden. Für den Erhalt des Eierhäuschens setzt sich seit Jahren eine Bürgerinitiative ein (F.U.N.), die an einer raschen Instandsetzung und Reaktivierung der gastronomischen Einrichtung interessiert ist. Diese Reaktivierung kann aber nur in Zusammenarbeit mit einem neuen Investor getätigt werden. Im Falle einer Veräußerung des Spreeparks wäre zu prüfen, ob eine solche Zusammenarbeit nicht für beide Seiten vorteilhaft wäre.

2.3.4 Folgerungen für die praktische Umsetzung

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungsverfahren können von unserer Seite keine Aussagen hinsichtlich konkreter Umsetzungsmaßnahmen getroffen werden. Als Betreiber für den Spreepark kommt angesichts des notwendigen Investitionsvolumens nach unserer Einschätzung nur ein mittleres oder großes Unternehmen in Frage. Bei Auslagerung einzelner Betriebsteile wären allerdings auch Angebote für kleinere oder mittlere Betriebe der lokalen Tourismuswirtschaft denkbar.

3. Wasserwanderrastplatz am ehemaligen Ernst-Grube-Stadion mit "Campingplatz"

Karte 22 Ernst-Grube Stadion

In Anerkennung der Notwendigkeit, einen stadtnahen, gut erschlossenen Caravaning- und Camping-Platz im Berliner Südosten in das touristische Angebot aufzunehmen, wird im Bezirk schon seit Jahren nach einem geeigneten Standort gesucht. Nach zwei Standorten an der Oberspree und in der Wuhlheide ist nun ein Standort in Spindlersfeld zur Diskussion gestellt (vgl. Schulz 2003). Im Zuge der Anstrengungen um die Entwicklung der lokalen Infrastruktur für den Wassersport und -tourismus wird an diesem Standort die Anlage eines Wasserwanderrastplatzes mit einem direkten Zugang zum Wasser geplant. Dieser Rastplatz wird als erstes Projekt eines wassertouristischen Gesamtkonzeptes, bestehend aus einer Reihe von Wasserwanderrastplätzen an Spree, Dahme und Langen See, betrachtet. Für diesen Rastplatz soll eine Machbarkeitsstudie bis Ende Juni 2004 erarbeitet werden.

Zum Standort (Bewertung):

Der Standort, das ehemalige Ernst-Grube-Stadion, liegt am Rande eines Kleinsiedungsgebiets in Spindlersfeld. Er grenzt im Westen direkt an die mit einer Lärmschutzwand erhöhten Böschung der neu gebauten Westumgehung der Altstadt Köpenick. Im Norden ist der Standort von der Spree durch eine öffentliche Durchwegung mit "Begleitgrün" und eine weitläufige Rampen- und Treppenanlage zur neuen Brücke getrennt. Auf diesem Teilgelände zur Spree sollen Anlegestellen und technische Infrastruktureinrichtungen sowie Lagerungs- und Reparaturmöglichkeiten für Sportboote, d.h. ein Wasserwanderrastplatz, geschaffen werden.

Auf dem Standort selbst soll in Verbindung mit diesem Rastplatz für Wassertouristen und -sportler ein kleiner Caravaning- und Campingplatz mit maximal 150 Stellplätzen realisiert werden - so eine vorliegende "Machbarkeitsstudie" (Schulz 2003). Erschließungsmöglichkeiten für das Areal von Landseite bestehen von Osten her, einmal über einen Zuweg im Süden (ehemaliges Industriegleis) und zum anderen über einen Weg entlang dem Ernst-Grube-Park etwa in der Mitte des Geländes. Die Anreise mit Pkw und Gespannen kann bis zur Naherschließung des Geländes als problemlos bezeichnet werden. Positiv sowohl für Wasserwanderer als auch für Camper und Caravaner ist die Nähe von Um- bzw. Einstiegsmöglichkeiten in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV: S-Bahn, Straßenbahn und Busse).

 


Schlussbemerkungen



In den gesamten Ausführungen wird deutlich, dass die Förderung des Tourismus und insbesondere die Konzeptionierung und Planung einer möglichen touristischen Entwicklung eine gemeinwirtschaftliche und damit eine öffentliche Aufgabenerfüllung darstellt. Insgesamt gesehen könnte diese Aufgabenerfüllung unter den Begriff des "Destinationsmanagements" subsumiert werden. Ein solches "Management" hat ja - so die Tourismusliteratur (z.B. Luft 2001: S. 103 oder Grashoff 2002: S. 87) - das Ziel, durch "kooperative Problembearbeitung" unter Förderung der Eigeninitiative und Selbstverantwortung der touristischen Leistungsträger die "Wettbewerbsfähigkeit" der Destination zu stärken. Da aber die Destinationen in der Regel komplexe soziale Systeme darstellen, die mit anderen, äußeren Systemen in Beziehung stehen, können betriebswirtschaftliches Denken, Prinzipien und Kategorien nur eingeschränkt und nur mit großer Vorsicht übertragen werden.

Die Hauptaufgabenfelder eines "Destinationsmanagements" reichen von der Entwicklung eines Orientierungsrahmens, eines Tourismusprofils oder eines "Leitbildes" touristischer Entwicklung sowie den entsprechenden Planungen bis zum Gesamtmarketing für die Destination. Management im Tourismus ist somit eine komplexe und kontinuierliche Gestaltungsaufgabe, das durch Integration aller Leistungsträger und Akteure sowie der von Tourismus Betroffenen zur Entwicklung der Destination beitragen und diese Entwicklung dauerhaft sichern soll. Mit der Vorlage des "Orientierungs- und Handlungsrahmens" für eine zukunftsfähige Tourismusentwicklung in Treptow-Köpenick ist ein erster wesentlicher Schritt in diese Richtung getan.

Kleinteiligkeit, Zurückhaltung und Bestandsorientierung sind die Prämissen sowohl des vorgelegten Gesamtkonteptes als auch der vertiefenden Teilkonzepte. Die drängenden lokalen Probleme und die Dringlichkeit ihrer Lösung sowie die derzeit allgemein in Berlin festzustellende Zurückhaltung auf Investorenseite haben davon Abstand nehmen lassen, mögliche und durchaus wünschenswerte Projekte, die einen größeren Investitions- und Planungsaufwand erfordern würden, hier darzustellen. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation schien es mit Ausnahme des "Riviera"-Geländes eher angemessen, Vorschläge zur Entwicklung in kleinteiligen "Modulen" auszubreiten, die ein geringeres Investitionsrisiko mit sich bringen, schnell realisierbar und bei Bedarf einfacher erweiterbar sowie darüber hinaus im Falle eines Scheiterns oder ihres Ersatzes auch einfacher zurückzufahren (bzw. rückzubauen) sind.

Zentrale Aufgabe der Studie war die Erstellung eines Orientierungs- und Handlungsrahmens, der anders als eine Machbarkeitsstudie Ziele und Möglichkeiten für eine möglichst rasche Entwicklung des Tourismus in seinem lokalen Zusammenhang aufzeigt. Damit kann sie auch der betroffenen Tourismuswirtschaft in ihrem Bestreben, ihre Existenz zu sichern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, von Nutzen sein. Vor allem kam es darauf an, Denkanstöße zu liefern, wie dem weiter voranschreitenden Verlust an touristisch relevanter Substanz begegnet und eine positive Entwicklung in Treptow-Köpenick eingeschlagen werden kann.



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