Beitragsordnung Tourismusverein Berlin Treptow-Köpenick e.V.
§ 1
Mitgliedsbeiträge sind Monatsbeiträge. Zahlungen sind periodisch -halbjährlich oder jährlich im Voraus - zu leisten. Mitgliedern, die während des Kalenderjahres beitreten, wird für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft 1/12 des Jahresbeitrages berechnet. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung ist der Mitgliedsbeitrag direkt vom Konto abbuchbar.
Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
§ 2
Beitragssätze (monatlich)
1. | Natürliche Personen |
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1.1. | Privatpersonen | 5,00 € |
1.2. | Privatvermieter bis 8 Betten | 10,00 € |
1.3. | Senioren (ab 60 Jahre) | 2,50 € |
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2. | Juristische Personen |
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2.1 | Pensionen/Hotels bis 50 Betten | 25,00 € |
2.2. | Hotels ab 51 bis 100 Betten | 40,00 € |
2.3. | Hotels ab 101 Betten | 70,00 € |
2.4. | Gastgewerbe bis 50 Plätze | 15,00 € |
2.5. | Gastgewerbe 51 bis 100 Plätze | 25,00 € |
2.6 | Gastgewerbe ab 101 Plätze | 40,00€ |
2.7 | Gastgewerbe mit Pension/Hotel | 40,00 € |
2.8 | Kommunale kulturelle Einrichtungen Verbände/Vereine | nach Vereinbarung |
2.9. | Bildungsträger | 40,00 € |
2.10. | Kommerzielle kulturelle Einrichtungen | 40,00 € |
2.11. | Touristische Dienstleister * | 15,00 € - 80,00 € |
2.12. | Handel und Gewerbe * | 15,00 € - 60,00 € |
* Differenzierung nach Unternehmensumsatz
§ 3
Mitglieder, die es versäumen, ihren Beitrag zu zahlen, sind anzumahnen. Bleibt die erste Mahnung erfolglos, ist nach mindestens einem Monat erneut zu mahnen. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung erlischt die Mitgliedschaft.
Gezahlte Beiträge werden bei Austritt nicht zurückgezahlt. Alle bis zum Kündigungstermin offenen Beiträge sind nachzuzahlen.
§ 4
Beitragsabrechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 5
Die neue Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2006 in Kraft.
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