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Hinweise zur Kennzeichnung mit der
Gelben Welle

Zur Kennzeichnung:


  • Dieses Zeichen ist in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin und der Wasserschutzpolizei entwickelt worden. Es ist nicht mit Schifffahrtszeichen zu verwechseln. Die Gr��e des Schildes ist nicht genehmigungspflichtig.

  • Das Zeichen ersetzt nicht das amtliche "P" und bedingt keine rechtliche Grundlage. Es kennzeichnet vielmehr unterschiedliche privatrechtliche Angebote der Unternehmen und Vereine.

  • Eine Ausnahme bilden �ffentliche kommunale Sportbootliegestellen, die mit dem amtlichen "P" gekennzeichnet sind. Bei diesen ist die zus�tzliche Kennzeichnung mit der "Gelben Welle" von Vorteil.

  • Die Wahl der Befestigungsart ist abh�ngig von der bestm�glichen Sichtbarkeit vom Wasser aus vorzunehmen und ist sowohl am Steg als auch am Ufer m�glich.

  • Beispiel: Kennzeichnung eines Anlegestegs

  • �ber Markenlizenzvertr�ge sind die Voraussetzungen gegeben, dass jeder Lizenznehmer (z.B. Landestourismusverb�nde) die M�glichkeit hat, das Markenzeichen der Gelben Welle, einschlie�lich der Info- und Piktogrammleisten in eigener Regie herstellen zu lassen und regional zu vermarkten.
 


 
 
 
 
 
 
 
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