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Hinweise zur Kennzeichnung mit der Gelben Welle
Zur Kennzeichnung:
- Dieses Zeichen ist in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin und der Wasserschutzpolizei entwickelt worden.
Es ist nicht mit Schifffahrtszeichen zu verwechseln. Die Gr��e des Schildes ist nicht genehmigungspflichtig.
- Das Zeichen ersetzt nicht das amtliche "P" und bedingt keine rechtliche Grundlage.
Es kennzeichnet vielmehr unterschiedliche privatrechtliche Angebote der Unternehmen und Vereine.
- Eine Ausnahme bilden �ffentliche kommunale Sportbootliegestellen, die mit dem amtlichen "P"
gekennzeichnet sind. Bei diesen ist die zus�tzliche Kennzeichnung mit der "Gelben Welle" von Vorteil.
- Die Wahl der Befestigungsart ist abh�ngig von der bestm�glichen Sichtbarkeit vom Wasser aus vorzunehmen und ist sowohl am Steg als auch am Ufer m�glich.
- Beispiel: Kennzeichnung eines Anlegestegs
- �ber Markenlizenzvertr�ge sind die Voraussetzungen gegeben,
dass jeder Lizenznehmer (z.B. Landestourismusverb�nde) die M�glichkeit hat, das Markenzeichen der Gelben Welle, einschlie�lich der Info- und Piktogrammleisten in eigener Regie herstellen zu lassen und regional zu vermarkten.
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| Wassertourismus Routenplanung |
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Alt-K�penick 34
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